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12. Januar 2024
Redaktion
Hilfsmittelversorgung

Eurocom warnt vor verfrühter Anwendung des E-Rezepts

Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts für Arzneimittel zum 1. Januar 2024 werden irrtümlich vermehrt auch Hilfsmittel damit verordnet. Die Eurocom weist darauf hin, dass die verfrühte Anwendung des E-Rezepts die notwendige Versorgung mit Hilfsmitteln verzögert. Für Ärzte erzeuge sie unnötigen bürokratischen Mehraufwand.
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Foto: vegefox/Adobe Stock

Hilfsmittel können noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden. Nach wie vor müssen Ärzte dafür das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden, erklärt die Eurocom.

Sanitätsfachhändler und Orthopädieschuhtechnik-Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss ist erst zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärztinnen und Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027.

Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen, betont die Eurocom. Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden, so Eurocom.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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