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1. März 2024
Redaktion
MDR-Debatte im EU-Parlament

BVMed: „Lösungen so schnell wie möglich vorantreiben“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die klaren Aussagen in der Debatte des Europäischen Parlaments (EP) am 29. Februar 2024 zu notwendigen Verbesserungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). „Die EP-Debatte zeigt überdeutlich die Erkenntnis der Parlamentarier:innen, dass die MDR über das Ziel hinausgeschossen ist und dringend nachgebessert werden muss. Auch die Unterstützung des Vorschlags, die Rezertifizierung von Bestandsprodukten abzuschaffen, ist ein gutes Signal. Nach den EP-Wahlen im Juni müssen die Lösungen so schnell wie möglich vorangetrieben werden“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Dr.
Foto: BVMed/Darius Ramazani
Dr. Marc-Pierre Möll

Die diskutierte dritte MDR-Änderungsverordnung sieht unter anderem die Fristverlängerung für IVD-Richtlinienzertifikate sowie die Verpflichtung zur frühzeitigen Anwendung einzelner Module der EUDAMED-Datenbank vor, um negative Folgen für die Patientenversorgung abzuwenden. Außerdem soll die Bewertung der MDR vorgezogen werden.

Die EU-Abgeordneten Peter Liese, Angelika Niebler oder Andreas Glück haben in der EP-Debatte darauf hingewiesen, dass die MDR „über das Ziel hinausgeschossen“ sei und grundlegend überarbeitet werden müsse. Peter Liese forderte dabei unter anderem eine Regelung zu Nischenprodukten sowie die Abschaffung der Rezertifizierungs-Regelung. Auch die EU-Kommission zeigte sich in der Diskussion aufgeschlossen.

„Das macht den Weg frei für eine frühzeitige und strukturelle Weiterentwicklung der MDR, die wir dringend benötigen“, so Möll. Die deutschen MedTech-Verbände BVMed und VDGH hatten dazu bereits im Herbst 2023 ein Whitepaper vorgelegt und darin die Abschaffung der Rezertifizierung, die Verbesserung der Effizienz und Vorhersehbarkeit, die Einführung von Regelungen für Innovationen und Orphan Devices, eine Harmonisierung durch Zentralisierung sowie den Ausbau digitaler Prozesse gefordert.

Im vorgelegten Vorschlag der Kommission betrachtet der BVMed die vorgesehene Meldepflicht über mögliche Versorgungsengpässe von Medizinprodukten für Hersteller oder Bevollmächtigte kritisch. „Diese Regelung muss noch gründlich diskutiert und praxisnah ausgestaltet werden“, so der BVMed. Ebenso müssen aus Sicht des Verbandes die Details zur frühzeitigen Anwendung der einzelnen EUDAMED Module noch definiert werden.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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