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3. Mai 2024
Redaktion
Stellungnahme zum GVSG

BVMed für differenzierte Hilfsmittel-Vergütungsregelungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. So müssten nach Ansicht des deutschen MedTech-Verbandes individuelle Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch stärker in den Verträgen der Krankenkassen abgebildet werden.
Juliane
Foto: BVMed
Juliane Pohl

„Für eine bedarfsgerechte Hilfsmittel-Versorgung brauchen wir eine Verpflichtung zur Darstellung differenzierter Versorgungsbedürfnisse, deren Mehraufwände sich entsprechend auch in differenzierten Vergütungen widerspiegeln müssen“, so BVMed-Ambulantexpertin Juliane Pohl. Der BVMed schlägt eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, damit die gesetzlichen Krankenkassen dies in ihren Versorgungsverträgen darstellen müssen.

Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass bei Hilfsmittel-Anträgen die Erforderlichkeit vermutet wird, wenn eine Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) erfolgt. „Wir sehen jedoch darüber hinaus weitergehenden Anpassungsbedarf, um Patient:innen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen eine gleichgestellte Hilfsmittel-Versorgung gewährleisten zu können“, berichtet Pohl.

Die besonderen Ansprüche der Personen müssten separat betrachtet und in der Versorgung zwingend berücksichtigt werden, um den Bedürfnissen entsprechen zu können. So unterscheide sich beispielsweise die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenz- oder Stomahilfen von Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung deutlich von anderen Versorgungen. „Diese speziellen Versorgungen sind bei der Beratung und Produktanwendung oftmals deutlich aufwendiger“, erläutert Pohl.

Administrativen Aufwand eindämmen

Darüber hinaus unterbreitet der BVMed in seiner Stellungnahme weitere Vorschläge zur Sicherung der Hilfsmittel-Versorgung. So fordert der Verband, die administrativen Aufwände in der Hilfsmittel-Versorgung durch die Schaffung eines „Rahmenvertrags Verwaltungsvereinfachung“ einzudämmen. Ziel müsse es sein, die administrativen Vorgaben zu vereinheitlichen, die sich beispielsweise auf die Abwicklung von Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren, den Umgang mit Verordnungen, Folge- und Dauerversorgungen oder Versicherteninformationen zu Zuzahlungen sowie die Umsetzung von Dokumentations- und Informationspflichten beziehen.

Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs

Der BVMed spricht sich zudem für eine Klarstellung des Hilfsmittelbegriffs aus, um den Betroffenen den Zugang zu benötigten Hilfsmitteln und Medizinprodukten zu erleichtern. So sollte die Hilfsmittel-Eigenschaft nicht von der Frage abhängig sein, wer die Hilfsmittel anwendet. Der Anspruch eines Versicherten müsse auch Hilfsmittel umfassen, die nicht durch den Versicherten selbst oder seine Angehörigen angewendet werden können.

Zentrales Transparenzregister schaffen

Verbesserungsbedarf sieht der BVMed auch bei der Transparenz des Hilfsmittel-Vertragswesens für Patienten und Leistungserbringer. „Trotz einer gesetzlich definierten Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht für Hilfsmittel-Versorgungsverträge gegenüber Leistungserbringern sowie Patient:innen erfolgt die Umsetzung durch die Krankenkassen oftmals unzureichend, zudem sehr uneinheitlich, unvollständig und dezentral“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed schlägt daher ein zentrales Transparenzregister vor, dem die jeweiligen Versorgungsverträge entnommen werden können.

Anbindung an Telematik-Infrastruktur sicherstellen

Schließlich spricht sich der BVMed für die Sicherstellung der Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur (TI) durch eine Konkretisierung der Ausgabeprozesse und des Auftrags an das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) aus.

„Wir müssen die Chancen der Digitalisierung auch im Bereich der Hilfsmittel besser nutzen. Beispielsweise durch eine möglichst zeitnahe TI-Anbindung der Leistungserbringer von Hilfsmitteln – durch eine beschleunigte Einführung der elektronischen Verordnung in diesem Versorgungsbereich, durch klare Vorgaben zur Ausgabe benötigter Berufsausweise und Komponenten zur Authentifizierung der Leistungserbringer sowie durch Erteilung von Zugriffsrechten der Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA)“, so Juliane Pohl.

Weitere Infos

Die detaillierte BVMed-Stellungnahme zum GVSG kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Genaures zu den BVMed-Vorschlägen zur Sicherung der Hilfsmittel-Versorgung finden sich auch im „Whitepaper Hilfsmittel-Versorgung“ (www.bvmed.de/whitepaper-hilfsmittel) und unter www.bvmed.de/hilfsmittel.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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