BVMed fordert Nachbesserung der Zugriffsrechte
Für die Ermittlung der notwendigen Versorgung sei es für Gesundheitshandwerke, Sanitätshäuser und Homecare-Versorger unter anderem wichtig, ärztliche Dokumente und Erhebungen einzusehen, die heute nur mit viel Aufwand und Zeitverzug einbezogen werden können.
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte sich zuletzt im Bundestag auf eine mündliche Frage des Abgeordneten Stephan Pilsinger (CDU/CSU) zu Zugriffsrechten für Gesundheitshandwerke geäußert. In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Edgar Franke, heißt es:
„Die für die Gesundheitshandwerke zentrale Anwendung der TI ist das elektronische Rezept, E-Rezept, das schrittweise für die unterschiedlichen vertragsärztlichen Verordnungen eingeführt wird. (…) Die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts für die Verordnung von Hilfsmitteln ist (…) ab dem 1. Juli 2027 vorgesehen. Im Rahmen des E-Rezepts werden alle Informationen bereitgestellt werden, die für die vollständige Erbringung der verordneten Leistung erforderlich sind, sodass ein Zugriff der Gesundheitshandwerke auf weitere medizinische Datenquellen, beispielsweise auf die elektronische Patientenakte, ePA, nicht erforderlich sein wird.“
Datensicherer Informationsaustausch erforderlich
Der BVMed hält diese Position für praxisfremd. Der Verband weist darauf hin, dass zu den Menschen, die von „sonstigen Leistungserbringern“ nach § 127 SGB V ambulant mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und enteraler Ernährung sowie den zugehörigen Dienstleistungen versorgt werden, oftmals schwerkranke multimorbide Patienten mit entsprechend multiplem Versorgungsbedarf gehören.
„Die Gesundheitsfachkräfte der Leistungserbringer sind in ihrer Arbeit somit in täglichem Austausch mit der Ärzteschaft, entlassenden Kliniken und Pflege und stellen diesen versorgungsbezogene Informationen sowie Dokumentationen über konkrete Versorgungen zur Verfügung“, so Pohl. Dieser Informationsaustausch mit ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern sei im Sinne einer sicheren Versorgung unerlässlich und müsse dabei die Möglichkeiten eines weiterentwickelten Informationsaustausches, wie ihn die ePA biete, nutzen können. „Nur so kann eine informationsdurchlässige, medienbruchfreie und datensichere Versorgung gewährleistet werden.“
Der BVMed fordert eine klare gesetzliche Regelung, um die Integration der sonstigen Leistungserbringer ärztlich verordneter Leistungen in die Architektur der elektronischen Patientenakte einzubeziehen. Eine solche Klarstellung sei auch deshalb erforderlich, um weitere Wettbewerbsverzerrungen dieser Versorger gegenüber den Apotheken zu verhindern, die ebenfalls die benannten Versorgungen mit Hilfs- und Verbandmitteln sowie enteraler Ernährung vornehmen.