Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht
Um vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, haben Patienten im Fall der Schulterarthroskopie die zahlenmäßig größte Auswahl an registrierten Leistungserbringern – bundesweit haben 451 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 diese Leistung angeboten. Bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule hingegen waren mit bundesweit 50 die wenigsten Ärztinnen und Ärzte für eine Zweitmeinung registriert.
Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 so:
- Schulterarthroskopie: 451 (Zweitmeinungsverfahren besteht seit 2020)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 426 (seit 2018/2019)
- Implantation einer Knieendoprothese: 341 (seit 2021)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 245 (seit 2018/2019)
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 63 (seit 2021)
- Eingriff an der Wirbelsäule: 50 (seit 2021)
Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung der KBV haben. Diese Möglichkeit besteht seit Ende 2018 zu mittlerweile 9 Indikationen. Zu drei davon (Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacher-Implantationen und Gallenblasenentfernungen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach dem Jahr 2021 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.