Bei Fristen und Rechtsweg nun mehr Klarheit
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In Kraft getreten ist die Verfahrensordnung allerdings schon am 9. Oktober 2019. Leistungserbringer und Hersteller wussten davon aber bis dahin nichts. Bereits zum 31. Dezember 2017 sollte der GKV-Spitzenverband die Verfahrensordnung zum Hilfsmittelverzeichnis vorlegen. Dies wurde im HHVG festgelegt. Obwohl zu einem früheren Entwurf auch die Verbände der Hersteller und nicht-ärztlichen Leistungserbringer, darunter auch Spectaris, gehört wurden und dieser Entwurf dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde, war es lange Zeit ruhig um den Entwurf. Die zeitnahe Veröffentlichung wurde mehrfach in Aussicht gestellt, aber die Wartezeit betrug nun letztendlich fast zwei Jahre. Warum die Veröffentlichung so lange dauerte, darüber darf spekuliert werden. Die damals noch diskutierte Anpassung der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war nur einer der Verzögerungsgründe.
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