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20. Juli 2022
Redaktion

BAS: Zu wenig Hilfsmittelverträge und mangelnde Transparenz

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat seinen Tätigkeitsbericht für 2021 veröffentlicht. Als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen hat es 2021 auch die Qualität, den wohnortnahen Zugang und die Transparenz der Versorgungsangebote in der Hilfsmittelversorgung geprüft. „Das Gesamtergebnis fällt nicht zufriedenstellend aus, die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele werden leider verfehlt“, heißt es im Tätigkeitsbericht. Das BAS plant, seine Erkenntnisse dazu demnächst in einem Sonderbericht zu veröffentlichen.

Foto: cirquedesprit/Adobe Stock

Bezogen auf die einzelnen Krankenkassen prüfte das BAS 2021 systematisch die regionale Abdeckung der Verträge mit Hilfsmittelleistungserbringern. Auch die Transparenz über die vorhandenen Versorgungsangebote wurde überprüft. Grundlage der Prüfung waren die von den Krankenkassen übermittelten Daten zu ihren Vertragspartnern in Bezug auf sämtliche Produktgruppen und -arten sowie eine Auswertung der Internetauftritte der Krankenkassen.

Sicherung der bundesweiten Hilfsmittelversorgung durch Verträge: Krankenkassen überfordert?

Laut den bisherigen Auswertungen verfügen die Krankenkassen insgesamt über zu wenige Hilfsmittelverträge, erklärt das BAS. Die Ausprägung variiere von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der aufsichtsrechtliche Dialog mit den Krankenkassen habe jedoch schon dazu geführt, dass Krankenkassen über Arbeitsgemeinschaften weitere Hilfsmittelverträge abgeschlossen hätten.

„Insgesamt scheinen viele Krankenkassen mit dem sich aus dem HHVG ergebenden Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden bundesweiten Hilfsmittelversorgung durch Abschluss von Verträgen überfordert zu sein“, heißt es in dem Tätigkeitsbericht. „Es bestehen insoweit erhebliche Zweifel, ob die Krankenkassen die gesetzlichen Zielvorgaben perspektivisch erreichen können.“ Das BAS ist der Ansicht, dass sich das neue wettbewerbsorientierte Vertragsmodell nicht bewährt hat.

Zu wenig Informationen über Vertragsinhalte und Vertragspartner

Auch an der erforderlichen Transparenz über die vorhandenen Versorgungsangebote fehle es noch. „Bisher informiert keine einzige Krankenkasse über die wesentlichen Vertragsinhalte. Die Mehrzahl der Krankenkassen bieten über ihre Webseiten eine Vertragspartnersuche an, die aber nicht immer vollständig ist“, schreibt das BAS.

Auch den Krankenkassen mangelt es am Überblick über Verträge

Neben der Prüfung durch das Aufsichtsreferat des BAS hat sich auch der am BAS angesiedelte Prüfdienst für die bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen (PDK) mit der Hilfsmittelversorgung und den hierfür erforderlichen Verträgen beschäftigt. Dabei sei aufgefallen, dass Krankenkassen mitunter der nötige Überblick über die für sie geltenden und von ihnen selbst, ihren Landesverbänden oder Arbeitsgemeinschaften geschlossenen Verträge fehlte. Keiner der durch den PDK geprüften Versicherungsträger habe sich in der Lage gezeigt, für jede im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produktart die erforderliche Vertragsbeziehungen mit den Leistungserbringern vorzuweisen.

Über den reinen Vertragsschluss hinaus trage die Krankenkasse die Verantwortung dafür, dass vertragliche sowie gesetzliche Pflichten auch eingehalten werden. Vom Prüfdienst eingesehene Verträge enthielten häufig nicht alle elementaren Bestandteile. So fehlten z. B. Regelungen zu Versorgungen, für die von Versicherten keine Mehrkosten zu zahlen sind.

Im Bereich der Qualitätskontrolle durch die Krankenkassen erkannte der Prüfdienst weiteren Handlungsbedarf. Dort, wo Regelungen vorgesehen waren, fehlte es an der Installation einer systematischen Überprüfung. Ausschließlich anlassbezogene Supervisionen, wie etwa initiiert durch Versichertenbeschwerden, erachtet der PDK als nicht ausreichend.

Sonderbericht zur Hilfsmittelversorgung geplant

Das BAS kündigt an, sich hinsichtlich der noch abzuschließenden Verträge und der fehlenden Transparenz weiter in den Dialog mit den Krankenkassen zu begeben. Die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Prüfung sowie Diskussions- und Reformvorschläge sollen in einem Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst und auf der Webseite des BAS veröffentlicht werden.

© sw/orthopädieschuhtechnik

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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