Folgen Sie uns
8. August 2024
Redaktion
Hilfsmittelversorgung

BAS sieht positive Entwicklung bei den Krankenkassen

In seinem jüngst vorgelegten Tätigkeitsbericht 2023 weist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) darauf hin, dass die Krankenkassen inzwischen mehr Hilfsmittelverträge für eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Versicherten geschlossen haben. Auch führen sie häufiger Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen bei den Leistungserbringern durch.
Schild
Foto: nmann77/Adobe Stock

Im Jahr 2022 hatte das BAS die Qualität in der Hilfsmittelversorgung systematisch untersucht und seine Kritik an den von ihm beaufsichtigten Krankenkassen in einem Sonderbericht dargelegt (wir berichteten). Die Auswertungen hatten gezeigt, dass nicht alle Krankenkassen ihrer Verpflichtung nachgekommen waren, mit Hilfsmittelleistungserbringern eine ausreichende Anzahl an Verträgen abzuschließen.

Nun vermeldet das BAS, dass die Krankenkassen inzwischen weitere Hilfsmittelverträge für eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Versicherten geschlossen haben und noch weitere Verträge schließen werden. Auch seien zahlreiche Krankenkassen bestehenden oder neuen Verträgen von Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen beigetreten oder würden sich hierzu in Gesprächen befinden.

Die Arbeitsgemeinschaften würden zudem derzeit weitere neuen Verträgen verhandeln. Dabei würden auch bundesweite Verträge der Arbeitsgemeinschaften mit Leistungserbringern angestrebt

Mehr Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen

Wie die Behörde berichtet, kommen die Krankenkassen nun vermehrt ihrer Pflicht nach, Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen in Bezug auf die Qualität der Hilfsmittelversorgung bei den Leistungserbringern durchzuführen. Auch würden sie Konzepte vorlegen, wie zukünftig die Qualität in der Hilfsmittelversorgung durch diese Prüfungen sichergestellt werden soll.

Die Kassen würden in diesem Zusammenhang auch zunehmend die Dokumentationen über die Mehrkostenzahlungen der Versicherten bei den Leistungserbringern anfordern. Positiv bewertet das Bundesamt auch, dass inzwischen fast alle Hilfsmittelverträge Regelungen beinhalten, die entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Vertragsstrafen für den Fall eines Verstoßes gegen vertragliche Pflichten der Leistungserbringer vorsehen.

Das BAS kündigt an, diese Entwicklung im Jahr 2024 weiter zu beobachten. Ein Fokus werde dabei auf der gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen liegen, über die wesentlichen Vertragsinhalte der geschlossenen Verträge zu informieren.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
Zurück
Speichern
Nach oben