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19. Oktober 2021
Redaktion
Barmer

Online-Einlagenversorgung auf Rezept vorläufig gestoppt

Die Barmer hat ihr Versorgungskonzept mit Online-Einlagen von Meevo/Craftsoles mit Wirkung ab dem 18. Oktober 2021 vorerst ausgesetzt. Dem gingen eine Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und zahlreiche Abmahnungen voraus.
Frau
Foto: Meevo/Craftsoles

Die Barmer teilte der Medizinrechtskanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte das Aussetzen der Online-Einlagenversorgung in einem Schreiben vom 18. Oktober 2021 mit, wie der BIV-OT berichtet.

Die Barmer hatte mit Meevo/Craftsoles einen Vertrag über die Einlagenversorgung ihrer Versicherten per Onlinebestellung, Selbstvermessung des Patienten und Versand der Einlage durch Craftsoles abgeschlossen. Dagegen hatten sich bereits medizinischen Fachgesellschaften, wie der Beratungsausschuss der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), die Deutschen Gesellschaft für Interprofessionellen Hilfsmittelversorgung (DGIHV) sowie die die Deutsche Diabetes Gesellschaft in Stellungnahmen ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Risiken dieses Versorgungsweges gewarnt.

In der “ARGE PG 08 Online-Einlagen TK/Barmer” haben sich zahlreiche Verbände aus der Hilfsmittelbranche formiert, darunter der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS), der Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen, die Landesinnung Bayern für Orthopädieschuhtechnik, die Landesinnung Hessen für Orthopädieschuhtechnik, zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) dem BIV-OT, IETEC, Ortheg, Egroh und weiteren Verbänden. Die Kanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte koordiniert einige der Klageverfahren verschiedener Betriebe gegen die „E‑Versorgung“ der Barmer vor dem Sozialgericht.

„Wir sehen die Aussetzung der Onlineversorgung als klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung”, erklärt Rechtsanwalt Nico Stephan gegenüber dem BIV-OT. “Aufgrund der zahlreichen massiven Rechtsverstöße kam es zu der Aussetzung des Versorgungskonzeptes auf unbestimmte Zeit. Diese Entscheidung kann im ersten Schritt als positives Ergebnis eines geschlossenen Auftretens aller betroffenen Leistungserbringer sowie ihrer Organisationen gesehen werden. […] Aufgrund der dennoch unbefriedigenden Einlassung und rechtlich unpräzisen Kommunikation der Barmer dürfte die Angelegenheit allerdings noch nicht vollends ausgestanden sein. Wir gehen daher davon aus, dass es auch zu schnellen Entscheidungen in der Rechtsprechung kommen wird.“

“Wir freuen uns über diesen – vor allem gemeinsam mit den beteiligten Innungen für Orthopädieschuhtechnik und im Zusammenschluss mit den anderen Verbänden – erreichten Etappensieg in unserem Anliegen, das letztendlich der Qualität der Versorgung und dem Wohl der Patienten zugute kommen wird”, sagt Jessica Kuhn, Geschäftsführerin des Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. “Nur mit einer Fußvermessung und der persönlichen, individuellen Anpassung und Abgabe der Einlage durch den Fachmann, wie es im Übrigen das Hilfsmittelverzeichnis fordert, ist eine sichere Einlagenversorgung gewährleistet.” Angesichts dessen, dass die Barmer die Versorgungsform noch nicht endgültig aufgegeben habe, erklärt sie jedoch: “Wir werden den von uns eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.”

Barmer gibt nicht auf

Die Barmer weist auf ihrer Internetseite indes ihre Versicherten zwar auf das Aussetzen der Online-Einlagenversorgung hin (Stand 20. Oktober), gibt jedoch zu erkennen, weiter daran festhalten zu wollen. Sie schreibt:

Schuheinlagen auf Rezept: Bald wieder bequem online bestellen
Leider können wir Ihnen derzeit aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit bieten, ärztlich verschriebene Einlegesohlen online zu bestellen. Wir arbeiten aber daran, dass Sie Ihre Schuheinlagen bald wieder bequem vom Sofa aus konfigurieren und nach Hause schicken lassen können. Die Erfahrung unserer BARMER-Versicherten mit diesem Service war bisher rundum positiv. Daher sind wir von unserem Angebot überzeugt. Bis alle rechtlichen Fragen zur digitalen Versorgung geklärt sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Schuheinlagen auf klassischem Weg zu erhalten.”

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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