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29. Juli 2021
Annette Switala
Barmer/Craftsoles

Barmer schließt Vertrag mit Online-Einlagenanbieter

Die Barmer Krankenkasse hat für die Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen einen Vertrag mit dem Anbieter Craftsoles/Meevo Healtcare geschlossen. Die Techniker Krankenkasse kündigt indes eine Vertragsabsicht zur Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen an. Leistungserbringer-Verbände haben sich bereits formiert, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sie sehen die Versorgungsqualität gefährdet. Auch von juristischer Seite wird die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von ersten Stimmen angezweifelt.

Frau
Foto: Craftsoles

Als erste gesetzliche Krankenkasse bietet die Barmer eine digitale Versorgung mit orthopädischen Einlagen auf Rezept als alternativen Versorgungsweg für ihre Versicherten an. Craftsoles-Einlagen von Meevo Healthcare werden von dem Sanitätshaus-Startup Meevo, Hamburg, gefertigt. Über die Seite craftsoles.de, auf die die Barmer direkt von ihrer Internetseite verlinkt (zur Internetseite der Barmer gelangen Sie hier), kann der Versicherte Schuhtyp und Bezug der Einlage auswählen. Dann bekommt er ein Abdruck-Set (Kohlepapier, über das der Patient laufen soll) und einen Anamnesebogen zugeschickt. Der Versicherte sendet beides per Post – künftig soll es auch per App gehen – an Craftsoles zurück. Beraten wird lediglich über Live-Chat oder am Telefon. „Nachgebessert wird, bis die Einlage optimal passt“, verspricht Craftsoles.

Grundsätzlich wird auf orthopädische Maßeinlagen eine Rezept-Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent erhoben, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro. Diese schenkt Craftsoles den Barmer-Versicherten. Für individuelle Konfigurationen, z. B. einen Hygienebezug der Einlage, könnten Mehrkosten entstehen. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Barmer ist die ärztliche Diagnose.

Vertragsabsicht der Techniker Krankenkasse 

Während die Barmer die Branche vor vollendete Tatsachen gestellt hat, kündigt die Techniker Krankenkasse (TK) die Absicht an, ebenfalls einen Vertrag zur Online-Einlagenversorgung schließen zu wollen. Die Vertragsunterlagen können bereits angefordert werden.

Fachverbände treten für qualitativ hochwertige Einlagenversorgung ein

Die Ankündigung der TK, einen Vertrag über die Online-Versorgung mit Einlagen schließen zu wollen und die Nachricht der Barmer, dass bereits ein Vertragsabschluss mit einem Anbieter zur Online-Bestellung von Einlagen erfolgt ist, hat zu einem breiten Bündnis unter den Leistungserbringern geführt. Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik und nahezu alle Innungen der Orthopädieschuhtechnik, der BIV Orthopädietechnik, Genossenschaften wie die EGROH und die Ortheg sowie weitere Leistungserbringergemeinschaften haben sich zusammengeschlossen, um diesem Angriff auf etablierte und bewährte Versorgungsstrukturen entgegenzutreten. Eingebunden werden dabei auch die Fachgremien aus Medizin und Wissenschaft. Eine Abstimmung des weiteren Vorgehens fand bereits statt. Ziel des Bündnisses ist es, das Thema fachlich und juristisch genau aufzuarbeiten, um weiterhin eine qualitativ hochwertige und für die Patienten sichere, individuelle Einlagenversorgung zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Dr. Dirk Usadel sieht Verstoß gegen Meisterpräsenz und Vorgaben im Hilfsmittelverzeichnis

Bedenken werden bereits von juristischer Seite geäußert. Wie der MTD Instant vom 26. Juli berichtet, kritisiert der Münchner Rechtsanwalt Dr. Dirk Usadel an der Vertragsabsicht der TK, dass laut Vertragsentwurf kein persönlicher Kontakt zwischen dem Leistungserbringer und den zu versorgenden Versicherten mehr stattfindet. Das widerspreche den für Krankenkassen bindenden Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses. Als noch gravierender wertet Dr. Usadel die Aufteilung der Meisterleistung als Gesamtleistung in einen rein technischen Herstellungsteil (wohl in der Zentralwerkstätte, wenn künftig nicht in Fernost) und den nicht weniger wichtigen Teil des Anmessens und Anpassens des Hilfsmittels am Kunden. Damit würden wesentliche „Teiltätigkeiten“ aus dem Berufsbild des Meisters herausgebrochen, was die Handwerksordnung nicht vorsehe. Die Meisterpräsenz sei deshalb nach dem beabsichtigten Vertrag nicht mehr gewahrt.

Dr. Usadel im MTD Instant: „Die Betriebe der Gesundheitshandwerker sind gefahrgeneigt und dürfen deshalb nicht aus der Ferne – online – geleitet werden.“ Der beabsichtigte Vertrag provoziere regelrecht einen Verstoß gegen die Meisterpräsenz und damit verbundene mögliche harte Konsequenzen: Löschung in der Handwerksrolle, Untersagen des Betriebs durch die Gewerbeaufsichtsbehörde, Geldbuße, aber auch Abmahnungen, insbesondere von sich rechtmäßig verhaltenden Konkurrenten des Leistungserbringers, von Verbänden und Handwerkskammern. In diesem Zusammenhang verweist Dr. Usadel gegenüber dem MTD Instant auch auf die von der Barmer auf den Weg gebrachte Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen.

Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie in unserem Newsletter, auf www.ostechnik.de und in unserer Zeitschrift “Orthopädieschuhtechnik” auf dem Laufenden halten.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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