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27. Juli 2022
Redaktion

Barmer Hilfsmittelreport: Mehrkosten in der Kritik

Der aktuell erschienene Barmer Hilfsmittelreport widmet ein besonderes Augenmerk der Versorgungsqualität und den Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung. Dabei wird direkter Bezug zum vierten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes genommen. Kritisiert werden insbesondere die Bereiche Inkontinenzversorgung, Hörhilfen und Schuheinlagen. „Implausibel“ ist aus Sicht der Barmer, dass in über 90 Prozent der Fälle Mehrkosten für Hilfsmittel gezahlt werden, in denen es Festbeträge gibt.

Foto: fahrettin/Adobe Stock

Seit langem ist bekannt, dass den Kostenträgern die Mehrkosten im Hilfsmittelbereich ein Dorn im Auge sind – und dass die Auffassungen weit auseinandergehen, ob die von den Kostenträgern gezahlten Preise für Hilfsmittelversorgungen für die Leistungserbringer auskömmlich sind und eine gute Versorgungsqualität ermöglichen. In einer seitenlangen Ausführung wendet sich die Barmer im Hilfsmittelreport nun gegen Auffassungen, die in der Presse und der Öffentlichkeit verbreitet würden, und bezeichnet diese als „Narrative“.

Diese „Narrative“ seien:

  1. Die Beratungs- und Versorgungsqualität in der Hilfsmittelversorgung ist aus Sicht der Versicherten schlecht, die Produktauswahl ist durch die Kassen eingeschränkt.
  2. Sehr häufig müssen die Versicherten für eine bedarfsgerechte Versorgung Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.
  3. Höhere Preise durch bundesweit einheitliche Festbeträge lösen diese Probleme.

 

Hörhilfen und Schuheinlagen im Fokus

Die Barmer betont, dass mehr als drei Viertel aller Mehrkosten für Hilfsmittel auf lediglich zwei Produktbereiche entfallen – Hörhilfen und Schuheinlagen. Die Höhe der Mehrkosten erreicht bei Hör- und Sehhilfen fast die Hälfte des Betrages, den die Krankenkassen für die Versorgung bezahlen. Für Brustprothesen und Haarersatz werden relativ häufig Mehrkostenvereinbarungen getroffen, allerdings mit einem relativ niedrigen Betrag.

Mehrkosten und Festbeträge

Die Barmer betrachtet den Zusammenhang zwischen Festbeträgen und Mehrkosten genauer. Sie weist darauf hin, dass Festbeträge nicht verhandelt werden, sondern auf Grundlage von Angaben zu Verkaufspreisen von herstellenden und liefernden Unternehmen als Durchschnittspreis gebildet werden. Die Festbeträge würden in zeitlichen Abständen überprüft und „in der Regel kontinuierlich nach oben angepasst“. [Anm. der OST-Redaktion: Die Barmer berücksichtigt hier offenbar nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. April 2022. Hier hatte das BSG entschieden, dass die Art und Weise, wie der GKV-Spitzenverband am 22. März 2017 die Festbeträge für Einlagen festgelegt hat, nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, siehe News: Bundessozialgericht: Festbeträge für Einlagen müssen neu berechnet werden]

„Implausibel“ erscheint der Barmer, dass insgesamt über 90 Prozent der Mehrkosten für Hilfsmittel gezahlt werden, für die Festbeträge aus Listenpreisen der herstellenden Unternehmen ermittelt wurden. „Die tatsächlichen Einkaufspreise der Leistungserbringer unterschreiten die Verkaufslistenpreise der herstellenden Unternehmen deutlich. Dadurch entstehen bei den versorgenden Betrieben signifikante Handelsspannen additiv zu den bereits einkalkulierten Dienstleistungen“, heißt es im Hilfsmittelreport.

„Bei einer Anhebung der Festbetragsvergütung sinken die Mehrkosten nicht“

Anders als erwartet, hätten deutliche Anhebungen der Festbeträge nicht zu einer Reduzierung, sondern sogar zu einem Anstieg der Mehrkosten für Versicherte geführt, betont die Barmer und nennt als Beispiel Schuheinlagen: „Die Festbeträge für Schuheinlagen wurden zum 1. April 2020 um 13 Prozent gesteigert. Dennoch blieb der Anteil der Versorgungsfälle mit Mehrkosten gegenüber 2019 mit 53 Prozent unverändert und die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten stieg von 29,60 Euro (2019) auf 32,40 Euro (2020) um sogar 9,5 Prozent“.

Die Ursachen für Mehrkosten im Hilfsmittelbereich müssten offenbar in anderen Faktoren begründet sein als im Preis und im Verhandlungsverfahren durch die Krankenkassen. Höhere Vergütungen, sei es in Form von Festbeträgen oder Vertragspreisen, würden Versicherte nicht per se vor Mehrkosten schützen. Sie könnten nur dann vermieden werden, wenn die Leistungserbringer bei jeder Versorgung ihrer Verpflichtung nachkommen, ein dem individuellen, medizinischen Bedarf entsprechendes Hilfsmittel im Sachleistungsprinzip anzubieten.

Der Barmer Hilfsmittelreport kritisiert, dass Leistungserbringer oft mehrkostenfreie Hilfsmittel einseitig auswählen und mit dem Begriff „Kassengeräte“ anbieten würden – und zu verstehen geben würden, dass die Versicherten für „bessere“ Hilfsmittel Mehrkosten zahlen müssten. „Diese Aussage führt die Versicherten in die Irre und widerspricht den Verträgen mit den Leistungserbringern. Nach den vertraglichen Anforderungen der Krankenkassen muss die individuell medizinisch erforderliche Versorgung mehrkostenfrei angeboten werden – egal welches Hilfsmittel dafür erforderlich ist. Einschränkungen auf bestimmte Produkte oder Firmen gibt es nicht“, so die Barmer. Künftig seien noch intensivere Informationen der Versicherten erforderlich.

Für den Hilfsmittelreport hat die Barmer auch die Einhaltung der vertraglichen Pflichten bei Maßanfertigungen in der Kompressionstherapie geprüft. Außerdem äußert sie Kritik an der Evidenzlage im Hilfsmittelbereich. Ein ausführlicher Bericht folgt in der Septemberausgabe der „Orthopädieschuhtechnik“.

Über die zu erwartenden Stellungnahmen der Verbände werden wir berichten.

Zum Barmer Hilfsmittelreport 2022 (PDF) gelangen Sie hier

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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