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30. Juli 2024
Redaktion
Kabinettsbeschluss

Aufstiegs-BAföG wird erhöht

Wer sich zum Handwerksmeister fortbildet, soll ab Januar 2025 stärker finanziell unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat am 24. Juli eine entsprechende Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen.
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Foto: magele-picture/Adobe Stock

Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG – Bund und Länder unterstützen damit Teilnehmende einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen.

 

Förderleistungen werden ausgebaut

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro angehoben.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmern zugute.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Hintergrund

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Förderung finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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