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Muster für die Institutskarte (SMC-B) für die Telematikinfrastruktur
Foto: D-Trust/GmbH
Elektronischer Berufsausweis und Institutskarte ab Herbst
Ab 1. Januar 2026 müssen alle Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung, darunter die Gesundheitshandwerke, an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein. Voraussetzung für den Anschluss an die TI sind zum einen der elektronische Berufsausweis (eBA), zum anderen die Institutskarte (SMC-B). Noch im Herbst dieses Jahres planen die drei Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen (Mainz) als Pilotkammern die Ausgabe dieser Karten an Gesundheitshandwerke, bevor die restlichen Kammern nachfolgen.
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Muster für die Institutskarte (SMC-B) für die Telematikinfrastruktur
Foto: D-Trust/GmbH
Lederstruktur
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