BVMed: Bundesregierung vergisst Medizintechnik
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„Die Bundesregierung hat damit eine Zukunftsbranche vergessen. Deutschland ist auch das Land der Medizintechnologien. Noch. Wir brauchen einen Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Medizintechnik bleibt unerwähnt
Punkt 9 der Wachstumsinitiative sieht vor, die „nationale Pharmastrategie ambitioniert“ umzusetzen. Die Bundesregierung wolle Deutschland damit „als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche wieder attraktiv“ machen. Die Medizintechnik wird in dem umfangreichen Papier kein einziges Mal erwähnt. „Dabei steht für den Wirtschaftsstandort Deutschland viel auf dem Spiel, denn die Medizintechnik ist Innovationstreiberin, Jobmotor und Exportweltmeisterin“, so der BVMed und führt an:
- In Deutschland hat die Medizintechnik über 265.000 Beschäftigte und bietet 13.000 Ausbildungsplätze.
- 93 Prozent der MedTech-Unternehmen sind KMU.
- 68 Prozent des Umsatzes von über 40 Milliarden Euro gehen in den Export. Deutschland ist aktuell der zweitgrößte Medizintechnik-Standort der Welt nach den USA, vor Japan und China.
- Im Durchschnitt investieren die deutschen Unternehmen rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung.
„Wir haben in Deutschland noch eine starke, mittelständisch geprägte Medizintechnik-Struktur mit vielen Produktions- und Forschungsstätten. Wir müssen das erhalten und unterstützen“, so Möll. Sein Appell an die Bundesregierung: „Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, ein abgestimmtes Medizintechnik-Maßnahmenpaket, um Produktion und Forschung unter schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland zu halten und zu stärken
International wettbewerbsfähiger Rahmen erforderlich
- Bessere Förderung von Innovationen und Investitionen durch verbesserte Abschreibungsbedingungen für die Unternehmen und Ausweitung der Forschungszulage (Punkte 1 und 2);
- Mehr Freihandelsabkommen auf EU-Ebene – auch mit den USA (Punkt 11);
- Reduzierung der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen und stärkere Vereinheitlichung datenschutzrechtlicher Vorgaben (Punkt 13);
- Änderungen am Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, um die neue EU-Richtlinie (CSDDD) bürokratiearm umzusetzen und Erleichterungen für KMU zu schaffen (Punkt 15);
- Wagniskapital mobilisieren (Punkt 29).