G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen
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Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf dieser Grundlage wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Diese Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen.
Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA in Kürze verlängern. „Sie wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat“, sagt Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.