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6. März 2024
Redaktion
GKV-Spitzenverband

Siebter Fortschreibungsbericht erschienen

Der GKV-Spitzenverband hat den siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (Überarbeitungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024) an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Damit hat der GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben die zweite Komplettrevision und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Im Fokus des siebten Fortschreibungsberichts stehen Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel.
Mann
Foto: Lightfield-Studios/Adobe Stock

In den letzten fünf Jahre wurden 17.703 neue Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. 42 Produktgruppen wurden fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt sind rund 44.000 Produkte im Hilfsmittelverzeichnis in 42 Produktgruppen gelistet.

Im Berichtszeitraum vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 wurden 12 Fortschreibungen abgeschlossen, 11 Fortschreibungen begonnen, 2.718 neue Produkte aufgenommen und 1.015 Produkteinträge aktualisiert

Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, werden im Schnitt elf einschlägige Organisationen im Rahmen der Fortschreibung um Stellungnahme gebeten, im Durchschnitt nehmen jedoch nur vier davon diese Möglichkeit wahr.

Kompressionstherapie

Der GKV-Spitzenverband weist in dem Bericht darauf hin, dass bei der Fortschreibung der PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) zum 24.04.2023 die aktuellen medizinischen Leitlinien noch nicht berücksichtigt werden konnten, da diese derzeit noch aktualisiert werden. Sie sollen in einer erneuten Fortschreibung einbezogen werden.

So wurden die Produktuntergruppen und Produktarten zu den medizinisch adaptiven Kompressionssystemen (MAK), den Apparaten zur Kompressionstherapie sowie den Apparaten zur Impuls-Therapie im Berichtszeitraum noch nicht vollständig fortgeschrieben – ihnen soll bei der nun folgenden Fortschreibung besonderes Augenmerk gewidmet werden.

Orthesen/Schienen

Geplant ist unter anderem auch eine Fortschreibung der PG 23 (Orthesen/Schienen), zu der bereits eine Herstellerabfrage erfolgt ist. Auch die Produktgruppenstruktur soll überarbeitet werden. Beabsichtigt wird, insbesondere die individuellen Orthesen nach den Versorgungszielen und Wirkprinzipien zu strukturieren.

Orthopädischer Roller aufgenommen

Neue Produkte können in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, ohne dass in einem formalen Verfahren bereits Produktuntergruppen oder Produktarten gebildet wurden. In einem solchen beschleunigten Verfahren aufgenommen wurde unter anderem ein dreirädriger orthopädischer Roller für Personen mit Funktionseinschränkungen an Fuß, Sprunggelenk und/oder distalem Unterschenkel. Der Unterschenkel liegt dabei auf einer gepolsterten Auflage, mit dem gesunden Bein nimmt man Schwung.

Den siebten Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses finden Sie hier (PDF

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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