VdK: Hilfsmittel werden oft zu Unrecht abgelehnt
„Streitigkeiten um die Gewährung von Hilfsmitteln nehmen immer mehr zu. Das wissen wir aus unseren 125.000 Sprechstunden-Kontakten pro Jahr“, sagt Thomas Zander, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK NRW.
Es entstehe zunehmend der Eindruck, dass weder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Reha-Träger noch der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Begutachtung die seit 2018 geltende, neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angemessen berücksichtigen, so der VDK. Danach sollen mit einem Hilfsmittel auch die mit einer medizinisch häufig schon austherapierten Funktionsbeeinträchtigung verbundenen Teilhabestörungen kompensiert werden.
„Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bildet sich hier noch nicht ab. Kosten hin oder her – hier muss besser abgewogen werden.“, bestätigt auch Günter Garbrecht, Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe, diese Ermessensfehler. Unter der Verletzung von Verfahrenspflichten würden am Ende die Menschen leiden, die für die Teilhabe dringend ein Hilfsmittel benötigen, um im Alltag selbstständig mobil sein zu können.
Rechtsgutachten erstellt
Der Sozialverband VdK NRW hat deshalb durch Prof. Dr. Harry Fuchs von der Hochschule Düsseldorf und René Dittmann von der Uni Kassel ein Rechtsgutachten erstellen lassen. „Aus unserer Sicht müssen die Begutachtungsrichtlinien zur medizinischen Rehabilitation dringend an die neue Rechtsprechung angepasst werden. Dazu gibt das Gutachten detaillierte Hinweise“, betont Prof. Dr. Harry Fuchs. Es komme nicht allein auf die Verordnung des behandelnden Arztes an, sondern die Krankenkassen hätten die Pflicht zur umfassenden Bedarfsermittlung.