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16. August 2023
Wolfgang Best
DGIHV

Gemeinsam Hilfsmittelversorgung auf neue Füße stellen

Erkrankung, genetische Veranlagung oder Unfall – viele Wege führen zu einer Einschränkung und zu wenige zurück zu einer Teilhabe. Das liegt an Fehlern im System der Hilfsmittelversorgung in Deutschland wie schleppende Kostenübernahmen durch Kostenträger, Lücken in der Rehabilitation oder mangelnde Fachkenntnisse selbst in den beteiligten Berufsgruppen – darin waren sich die teilnehmenden Experten der 7. Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) am 11. August 2023 in Göttingen einig.
DGIHV
Foto: DGIHV
Diskutierten über die Verbesserungsmöglichkeiten in der Hilfsmittelversorgung (v.l.): Dr. Dietmar Rohland, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Dr. Christoph Egen, Alf Reuter, Prof. Malte Bellmann, Olaf Gawron, Prof. Bernhard Greitemann, Prof. Wolfram Mittelmeier.

Was muss sich ändern, damit Menschen mit Einschränkungen schnell, unkompliziert und fachgerecht die notwendige Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten? Ärzte, Orthopädietechniker, Ingenieure, Anwender und Vertreter der Medizinischen Dienstes sowie medizinischer Fachgesellschaften diskutierten diese Frage unter der Überschrift „Versorgung stärken – Barrieren abbauen“.

 

Versorgung ist mehr als das Hilfsmittel

„Zu einer gelungenen Versorgung gehört nicht nur das Hilfsmittel“ hatte Dr. Andreas Philippi, niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in seinem Video-Grußwort betont. Wie schwer dies umzusetzen ist, vor allem auch in Fällen, in denen Patienten komplexe Hilfsmittelversorgungen benötigen, die in ein umfassendes Therapiekonzept eingebettet werden müssen, zeigten die Vorträge der Referenten der Fachtagung.

„Individuelle Hilfsmittel müssen Teil eines Versorgungskonzeptes sein und in die Gesamtbehandlung eingebunden sein, um ihre optimale Wirkung zu erzielen“ forderte Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes Orthopädietechnik. Reuter betonte dabei insbesondere die Formulierung des Versorgungszieles über das Versorgungskonzept. Nur wenn man ein Versorgungsziel definiert habe, könne auch gemessen werden, wie erfolgreich die Versorgung war.

Die Entwicklung eines Versorgungskonzeptes hat auch eine gesetzliche Grundlage, erklärte Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR). Nach §13, SGB 9, wird in der Rehabilitation eine Bedarfsermittlung verlangt, die man durch die Erstellung eines Versorgungskonzeptes erfülle. Schwerpunkt des Vortrags von Schmidt-Ohlemann waren jedoch die seit vielen Jahren bekannten und oft kritisierten Probleme bei Verordnung von Hilfsmitteln. Die lauter gewordene Kritik an der Praxis der Hilfsmittelverordnung – vor allem von Seiten der Betroffenen – habe nun auch die Politik erreicht. Schmidt-Ohlemann nannte hier Verzögerungen und die nicht sachgerechte Ablehnungen in der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit schweren oder sehr schweren Beeinträchtigungen, die Prüfungs- und Begutachtungspraxis durch den Medizinischen Dienst als wesentliche Kritikpunkte Auch die Genehmigungspraxis der Krankenkassen steht in der Kritik, weil sie zu wenig an der Kriterien der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben orientiert sei.

 

Foto: C. Maurer Fachmedien
Alf Reuter
Dr.
Foto: C. Maurer Fachmedien
Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann

Qualität der Verordnungen muss besser werden

Dass dabei auch die oft unzureichende Qualität der ärztlichen Verordnungen für Hilfsmittel eine erhebliche Rolle spielt, verkannte Schmidt-Ohlemann nicht. Er wies aber auch darauf hin, dass es für den verordnenden Arzt unklar bleibe, welche Angaben wirklich benötigt werden und von den Krankenkassen dann auch anerkannt werden. Zusätzliche, oft umfangreiche Angaben würden bei der Begutachtung häufig nicht berücksichtigt. Lösungsmöglichkeiten sieht Schmidt-Ohlemann in einer Überarbeitung der Hilfsmittelrichtlinie und der Einführung einer besseren und spezialisierten Verordnung, zum Beispiel durch spezialisierte Vertragsärzte oder Zentren mit interdisziplinären Teams.

Hier konnte auch Dr. Dietmar Rohland, Leiter Geschäftsbereich Consulting des Medizinischen Dienstes Niedersachsen, anknüpfen, dessen Arbeitgeber ja zuvor teils heftig kritisiert wurde. Nach seinen Aussagen gab der Medizinische Dienst 2022 insgesamt 242.000 Stellungnahmen nur zu Anträgen zu Hilfsmitteln und Hilfsmittel nahen Medizinprodukten der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Dabei hätten nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes lediglich 42,4 Prozent der geprüften Anträge die Voraussetzung für die Leistungsgewährung und 16,9 Prozent eingeschränkt erfüllt. 29 Prozent der Versorgungsanträge seien abgelehnt worden.

„Wer darf noch verordnen?“, fragte Prof. Wolfram Mittelmeier, 1. Vorsitzender der DGIHV, Klinikdirektor der orthopädischen Klinik und Poliklinik in Rostock. Er kritisierte, dass auch viele Fachärzte wenig Ahnung von Hilfsmitteln hätten, was vor allem auch an der mangelnden Ausbildung in diesem Bereich liege. Er forderte unter anderem, dass die Facharztausbildung in diesem Bereich verbessert wird und zum Beispiel um Praxisangebote erweitert wird.

 

 

Prof.
Foto: C. Maurer Fachmedien
Prof. Wolfram Mittelmeier
Foto: DGIHV
Prof. Bernhard Greitemann

Individuelle Bedürfnisse müssen im Vordergrund stehen

In den Vorträgen zur Praxis der Hilfsmittelversorgung, wie von Dr. phil. Christoph Egen, Klinikmanager und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Klinik für Rehabilitationsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Olaf Gawron, stv. Vorsitzender der DGIHV, Mitglied der Geschäftsleitung der Pohlig GmbH sowie Prof. Dr.-Ing. Malte Bellmann, Professor für Orthopädietechnik und Biomechanik an der PFH Göttingen, wurde noch einmal deutlich, wie wichtig es meist ist, dass der Patient ganzheitlich nach seinen individuellen Bedürfnissen von einem interdisziplinären Team betreut wird und keine Versorgungslücken entstehen, welche die Rehabilitation verzögern oder gar unmöglich machen.

Kommunikation ist das A und O in der Hilfsmittelversorgung, erklärte Prof. Bernd Greitemann, Ärztlicher Direktor der Klinik Münsterland am RehaKlinikum Bad Rothenfelde. Wesentliche Punkt der Anamnese und Untersuchung ist für ihn die Beschreibung des funktionellen Defizits des Patienten, das es auszugleichen gelte. Hier müssten alle Teammitglieder die Möglichkeit haben, Input zu geben. Die Verordnung müsse dann unter funktionellen Aspekten mit genauer Beschreibung des zu adressierenden funktionellen Defizits erfolgen.

Als Fazit der Tagung wurden insgesamt neun Lösungsansätze vorgestellt, die zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung in Deutschland führen können:

• Bedarfsgerechte Versorgung durch ein im interdisziplinären Team erstelltes Versorgungskonzept
• Schnellere Kostenübernahme durch die Kostenträger
• Einschränkung des Prüfrechts durch Krankenkassen
• Spezialisierte Zentren mit interdisziplinären Teams
• Neues Verordnungsmuster für rechtskonforme Darstellung von Versorgungskonzepten
• Höhere Qualität ärztlicher Verordnungen
• Bessere Aus- und Fortbildung von Ärzten
• Individuellere, flexiblere und differenziertere Rehabilitation nach Amputation
• Mehr Zeit für Testphasen bei Prothesenversorgung – insbesondere bei Kindern
„Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, das System zu ändern”, betonte Prof. Wolfram Mittelmeier. Es sei in den letzten Jahren genug geredet worden, nun müssten alle ins Handeln kommen, unterstrich auch Alf Reuter, in der abschließenden Podiumsdiskussion.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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