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1. August 2023
Redaktion
DDG

G-BA-Richtlinie - Videoschulung bedarf wichtiger Anpassungen

Bis auf die Zeit der Coronapandemie waren Videoschulungen im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) von Menschen mit Diabetes bisher nicht möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant aktuell in einer Anpassung der Richtlinien zu den DMP-Anforderungen, auch die Videoschulung zu ermöglichen. Dazu haben mehrere Diabetes-Fachgesellschaften nun gemeinsam Stellung bezogen.


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Foto: Rawpixel.com/Adobe Stock
Schulungen zu Diabetes soll künftig auch per Video geben.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendendokrinologie (DGKED), der Bundesverband der niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßen die Ermöglichung von Video-Schulungen, fordern aber in ihrer Stellungnahme an den G-BA wichtige Änderungen bei seinem geplanten Vorhaben.

In vielen internationalen Studien sei die Effektivität von Video-Schulungen bei chronisch Erkrankten nachgewiesen worden, so die DDG. „Die Bereitschaft ist insbesondere bei jungen Menschen, Familien und Kindern hoch, Online-Angebote zu nutzen, und wird inzwischen von vielen als Standard gefordert“, so Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen von der DDG-Arbeitsgemeinschaft „Pädiatrische Diabetologie“.

Die Verbände begrüßen daher, dass der G-BA Videoschulungen in seine Richtlinie zu den DMP-Anforderungen mitaufnehmen möchte und als Alternative zu Präsenzschulungen akzeptiert. „Die Richtlinie ermöglicht eine zeitgemäße moderne Schulung der im Rahmen der DMP-Anforderungen zugelassenen Schulungs- und Behandlungsprogramme und bietet Menschen mit Diabetes eine Alternative zur Präsenzschulung. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Qualität der Schulung erhalten bleibt “, erklärt Dr. med. Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und des BVND.

 

Videoschulungen nur durch qualifiziertes Personal

Im Beschlussentwurf über eine Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP A-RL) sei bislang uneindeutig formuliert, was unter einer digitalen Schulung verstanden wird und wer die Patientenschulungen per Video durchführen darf. „Videoschulungen sind lediglich eine andere Form der Schulung – an den Grundsätzen einer strukturierten Patientenschulung sollte sich nichts ändern“, gibt Wiesner zu bedenken.

Die Verbände plädieren daher dafür, in der Richtlinie den Begriff der Videoschulung zu präzisieren und schlagen vor:

  • Die Schulung von Versicherten sollte wahlweise in Präsenz, online oder in einer Kombination aus Präsenz- und Onlineeinheiten mit evaluierten Programmen erfolgen.
  • Sie sollte von den an den DMP teilnehmenden Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer Expertise umgesetzt werden, um die Integration von Therapie und Schulung zu gewährleisten.

Videoschulung in der Arztpraxis

Aus Sicht der Fachverbände muss in der Richtlinie klar formuliert sein, dass Videoschulungen – äquivalent zu Präsenzschulungen – in der qualifizierten Arztpraxis durchgeführt werden, welche die betroffenen Patienten auch sonst medizinisch betreut. „Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme sind ein unerlässlicher Bestandteil der Diabetestherapie, ein integraler Bestandteil der Langzeitbetreuung und sollten daher unbedingt von Leistungserbringern mit krankheitsspezifischer Expertise umgesetzt werden“ führt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland von der DDG aus.

Damit solle auch sichergestellt werden, dass es eine Abgrenzung zwischen strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen und anderen digitalen Angeboten wie beispielsweise reinen Onlinevorträgen, Videos (z.B. Tutorials), Videosprechstunden zur Beratung oder ´self-guided´ Onlinetools (z.B. DiGAs) erfolgt. „Diese stellen keinen Ersatz für eine strukturierte Patientenschulung dar, sondern sind nur ein Add-on“, ergänzt Dr. Nicola Haller vom VDBD.

Menschen mit Diabetes als aktive Partner einbinden

Die G-BA-Richtlinie sollte zudem im Sinne der in der Diabetesschulung inzwischen üblichen Methode der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) im Wortlaut angepasst werden. „Die Formulierungen sind nicht mehr zeitgemäß. Betroffene und ihre aktive Rolle im Behandlungsprozess müssen gewürdigt und entsprechend eingebunden werden“, sagt DDG-Experte Professor Dr. Bernhard Kulzer. So regen die Autoren der Stellungnahme an, den „§ 4 zu Anforderungen an die Schulungen der Leistungserbringer und der Versicherten“ im Duktus der PEF zu formulieren.

Da qualifizierte Video-Schulungsprogramme lediglich eine andere Darbietungsform der bereits evaluierten Präsenz-Schulungen seien, sei eine Neubewertung, wie der G-BA in seiner Richtlinie formuliert, aus Sicht der Fachverbände nicht notwendig. „Bereits bestehende Schulungsprogramme sollten von der zusätzlichen Evaluationspflicht freigestellt werden, da dies keinen wissenschaftlichen Mehrwert erbringt sowie eine unangemessene Härte für die Anbieter und eine weitere Verzögerung des Patientenangebots bedeuten würde“, betont Sandra Schlüter, Vorsitzende der DDG AG „Diabetes & Technologie“.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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