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14. Juni 2023
Redaktion
Hilfsmittelversorgung

Positionspapier mit Forderungen

Der GKV-Spitzenverband hat ein Positionspapier mit sechs Forderungen für die künftige Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Vorgeschlagen werden unter anderem Hilfsmittel-Ausschreibungen.
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vegefox/Adobe Stock

Die gesetzliche Krankenversicherung kümmert sich laut GKV-Spitzenverband jedes Jahr um 30 Millionen Hilfsmittel-Versorgungen für ihre Versicherten. Die Ausgaben dafür seien in den letzten zehn Jahren um fast 60 Prozent auf über 10 Milliarden Euro gestiegen. Eine weiterhin bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung sei deshalb nur mit wirksamen Steuerungsinstrumenten und fairem Wettbewerb möglich, so der GKV-Spitzenverband.

In seinem Positionspapier „Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“, stellt der GKV-Spitzenverband sechs Forderungen auf, die den Weg dorthin unterstützen sollen. Das Positionspapier wurde vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands in seiner heutigen Sitzung verabschiedet.

 

Ausschreibungen und Festbeträge ermöglichen
Die Hilfsmittelpreise seien seit dem gesetzlichen Ausschreibungsverbot 2019 eklatant gestiegen, so der GKV-Spitzenverband. Die Versorgung der Versicherten habe das jedoch nicht verbessert, stattdessen fehle seitdem der Wettbewerb unter den Anbietern von Hilfsmitteln. Rechtssicher und praktikabel gestaltete Ausschreibungen seien demnach ein wichtiges Instrument für eine wirtschaftliche Versorgung, das Krankenkassen wieder ermöglicht werden müsse. Ebenso könnten Festbeträge ihre positive Wirkung einer oberen Schwelle von Vertragspreisen nicht mehr entfalten. Grund dafür sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die entsprechende Vorschrift müsse daher durch den Gesetzgeber rechtssicher angepasst werden, damit dieses wichtige Instrument wieder greifen könne, fordert der GKV-Spitzenverband.

 

Wettbewerb stärken
Der Wettbewerb auf dem Hilfsmittel-Markt muss laut GKV-Spitzenverband wieder gestärkt werden. Dafür sei es nötig, Einzelvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringenden gleichrangig neben Rahmenverträgen zu ermöglichen – bislang gelten Einzelvereinbarungen als Ausnahme von der Regel. Vertragsinhalte sollten nur den Beteiligten zugänglich gemacht werden dürfen, die einem Vertrag beitreten wollen, so der GKV-Spitzenverband. Die derzeitige Pflicht, Vertragspartner im Internet zu veröffentlichen, behindere den Wettbewerb.

 

Kartellrecht konsequent anwenden
Auf Seiten der Leistungserbringenden seien zunehmend Kooperationen zu beobachten, die Wettbewerb einschränken oder ganz verhindern, und als Verhandlungsgemeinschaft auftreten. In einzelnen Branchen repräsentieren solche Zusammenschlüsse Marktanteile von bis zu 95 Prozent, so der GKV-Spitzenverband. Dies sei durch gesetzliche Regelungen zu unterbinden, um faire Wettbewerbsbedingungen für Kassen und Leistungserbringende sowie eine Anbietervielfalt für Versicherte zu gewährleisten.

 

Versicherte fair beraten
Gesetzlich Versicherte können Hilfsmittel wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Die Mehrkosten dafür tragen sie jedoch selbst. Damit Versicherte eine informierte Entscheidung treffen können, müssen Leistungserbringende zu mehrkostenfreien Hilfsmittel beraten, so der GKV-Spitzenverband. Damit möglichst niemand zu teureren Hilfsmitteln gedrängt werde, brauche es Transparenz über die Gründe, warum sich Versicherte für Mehrkosten entscheiden. Diese Informationen sollten die Leistungserbringenden den Kassen zur Verfügung stellen müssen, so die Forderung.

 

Unnötige Bürokratie abbauen
Sowohl Leistungserbringende als auch Krankenkassen würden vom Abbau unnötiger Bürokratie profitieren. Zum Beispiel sollten unangemessene Betreiberpflichten von Hilfsmitteln gestrichen werden, die sowohl für Kassen als auch für Vertragspartner mit enormem Aufwand verbunden sind, schlägt der GKV-Spitzenverband vor. Ebenso seien gesetzliche Klarstellungen notwendig, dass im Rahmen der Präqualifizierung die Eignung von Leistungserbringenden nicht im Abstand von 20 Monaten erneut überprüft werden müsse.

 

Mehrwertsteuer senken
Derzeit sind vergleichbare oder sogar identische Hilfsmittel unterschiedlich besteuert. „Das ist laut GKV-Spitzenverband „nicht nachvollziehbar“. Es trage zur Ausgabensteigerung im Hilfsmittelbereich bei und führe zu Verzerrungen im Wettbewerb. Eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer für Hilfsmittel von 19 auf 7 Prozent diene der Finanzstabilität in diesem Bereich, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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