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4. Juni 2019
Redaktion
Einlagenversorgung

Schützen sensomotorische Schuheinlagen vor Stürzen?

Die abnehmende Propriozeption der Fußsohlen im Alter ist häufig mit einer Einschränkung der Mobilität verbunden. Unspezifische posturale Defizite gelten als häufiger Grund von Stürzen. Propriozeptives Training kann die posturale Kontrolle signifikant steigern. Aufbauend auf klinischen Erfahrungen und Literaturrecherche wurde untersucht, ob sturzgefährdete Menschen mit unspezifischen posturalen Defiziten und altersbedingter verminderter Propriozeption durch ein propriozeptives Training mit sensomotorischen Fußorthesen mehr profitieren als durch ein Training alleine oder mit bettenden Einlagen.
Sensomotorische
Foto: Ranker
1 Sensomotorische Schuheinlage nach Jahrling. Die bettenden Kontrolleinlagen waren von Material und Optik identisch, jedoch ohne Relief. Verwendet wurde EVA-Schaum mit der Shorehärte A40

Für die randomisierte und kontrollierte Studie erhielten die Probanden nach zufälliger Zuordnung sensomotorische Einlagen, bettende Einlagen oder keine Einlagen. Die Wirkung des Trainings und der Einlagen wurde mittels der Posturografie sowie dem Functional-Reach-Test, dem Tinetti-Test, dem ABC-Scale, dem Einbeinstand sowie dem Chair-Rising-Test untersucht. Diese Studie zeigte klare Hinweise auf mögliche neue Einsatzgebiete sensomotorisch wirkender Schuheinlagen. Alle erhobenen Parameter verbesserten sich im Besonderen in der Gruppe der sensomotorischen Fußorthesen. Die positiven Ergebnisse deuten darauf hin, dass sensomotorische Einlagen auch in der Sturzprävention, zum Beispiel als Hilfsmittel bei propriozeptivem Training, zukünftig eine Rolle spielen könnten.

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Schutzschirm für Heilmittelpraxen kommt

Seit dem 5. Mai ist die vom Gesundheitsministerium erlassene Verordnung zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Heilmittelversorgung, Mutter-/Vater-Kind-Leistungen und der Pflegehilfsmittelversorgung vor Gefährdungen infolge wirtschaftlicher Auswirkungen der SARS-CoV-2-Epidemie (SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass Leistungserbringer aus dem Heilmittelbereich Zugang zu nichtrückzahlbaren Ausgleichszahlungen bekommen.

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Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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