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4. Februar 2019
Redaktion

Meisterhaft führen: Ausbildungswege Technische Orthopädie

Eigenverantwortlich Patienten mit Hilfsmitteln versorgen, eine eigene Orthopädie-Werkstatt eröffnen, Versorgungsverträge mit Krankenkassen abschließen oder in einem großen Handwerks- oder Industriebetrieb Führungsaufgaben übernehmen – für die Verwirklichung dieser beruflichen Vorstellungen ist der Meisterbrief unabdingbar. Einen Meisterbrief erhält, wer die Meisterprüfung bestanden hat.

Wessen Abschluss von dem jeweiligen Meisterprüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt wurde, kann sich ebenfalls als Unternehmer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Der folgende Artikel beschreibt den Weg über Meisterlehrgänge und -prüfung vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister sowie vom Orthopädie-Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher-Meister. I

Vier Gründe für den Meisterbrief

Den Rahmen für eine Ausbildung zum Orthopädietechniker-Meister und/oder zum Orthopädieschuhmacher-Meister legt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – besser bekannt unter dem Kurzbegriff Handwerksordnung (HwO) – fest. Demnach zählen beide Gewerke zu den „zulassungspflichtigen“ Handwerken. Wer einen Betrieb gründen will, muss einen Eintrag in der Handwerksrolle beantragen. Dafür muss der Bewerber seine Qualifikation in Form eines Meisterbriefes für das entsprechende Handwerk nachweisen. Mit dem Meisterbrief ist nicht nur die Gründung eines eigenständigen Betriebes möglich.

Grafik
Abb.: BIV-OT

Wer einen Meisterbrief vorlegen kann, erfüllt auch die fachlichen Anforderungen, um eine Präqualifizierung – die sogenannte vorwettbewerbliche Eignungsprüfung – für das konkrete Arbeitsfeld seines Handwerks zu erhalten. Die Präqualifizierung ist wiederum wichtig, weil Krankenkassenverträge die Hilfsmittelversorgung von Patienten sicherstellen und nur Verträge mit Vertragspartnern abgeschlossen werden dürfen, die „die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllen“, wie es in § 126 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V heißt. Nicht zuletzt befähigt der Meisterbrief, Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden zu können und dürfen.

Wer nicht das Risiko eines eigenen Unternehmens tragen will, sondern lieber in einem bestehenden Handwerksbetrieb oder Industrieunternehmen Führungsaufgaben übernehmen möchte, besitzt mit einem Meisterbrief ebenfalls beste Voraussetzungen dafür. Denn die Meisterausbildung beschränkt sich nicht auf die Vermittlung von Fachwissen im Bereich der Orthopädie-Technik und Orthopädie-Schuhtechnik. Sie beinhaltet zudem betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die für Führungsaufgaben als Inhaber oder Manager eines Betriebs gleichermaßen unverzichtbar sind.

Meisterprüfungsausschüsse zuständig

Die HwO (Paragraphen 45 bis 51) legt zudem die Meisterprüfungsvoraussetzungen und -bedingungen für das zulassungspflichtige Handwerk fest. Zuständig für Meisterprüfungen sind nach Maßgabe der Handwerksordnung die fünfköpfigen Meisterprüfungsausschüsse, die im Regelfall von der Handwerkskammer der einzelnen Kammerbezirke errichtet werden und ihren Sitz als staatliche Prüfungsstelle an der jeweiligen Handwerkskammer haben. In Ausnahmefällen errichtet die oberste Landesbehörde Meisterprüfungsausschüsse über die Kammerbezirksgrenzen hinaus oder mehrere oberste Landesbehörden einigen sich länderübergreifend über einen Prüfungsausschuss.

Grafik
Abb.: BIV-OT

Die Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse repräsentieren die verschiedenen in der Prüfung abverlangten fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen. Den Vorsitz übernimmt ein Nichtangehöriger des zu prüfenden Handwerks. Die Handwerksordnung regelt in Paragraph 49, wer zu einer Meisterprüfung zugelassen wird. Demnach können nicht nur Orthopädietechnik-Mechaniker eine Meisterprüfung ablegen, sondern auch Gesellen verwandter zulassungspflichtiger Handwerke oder entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe sowie Absolventen von Fachschulen. Diese müssen ihre Berufserfahrung in dem zu prüfenden Gewerk nachweisen.

Ob eines dieser Kriterien bei den jeweiligen Meisterprüfungskandidaten zutrifft, überprüft der Vorsitzende des jeweiligen Meisterprüfungsausschusses nach der Anmeldung. Lässt der Vorsitzende den Kandidaten nicht zu, entscheidet der Prüfungsausschuss über den Fall.

Vom Gesellen zum Meister

Vier Prüfungsgebiete
Die Meisterausbildung gliedert sich in vier Themen: Praktisches Fachwissen (Teil I), theoretisches Fachwissen (Teil II), Betriebswirtschaft, Buchführung und Recht (Teil III) und Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV).

Meisterprüfung Teil I

Vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister
Von Arbeitsprobe bis Technisches Zeichnen
Im ersten Teil der Prüfung weist der Prüfling sein praktisches Wissen nach, indem er eine Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsproben erstellt.

  1. Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit innerhalb von max. 18 Tagen in drei Schritten:
    a.    Vorlegen der Entwürfe für eine Prothese und eine Orthese inklusive therapeutischer Begründung und Krankheitsbeschreibung sowie Vorkalkulation für die Genehmigung durch Kostenträger
    b.    Genehmigt der Meisterprüfungsausschuss die vorgelegten Entwürfe: Vorlage der Werkszeichnungen mit den erforderlichen Maßangaben
    c.    Umsetzung der Entwürfe und Vorführung der Orthese und Prothese am jeweiligen Patienten vor dem Prüfungsausschuss
  2. Anfertigung einer Arbeitsprobe, ­bestehend aus vier Arbeiten innerhalb von maximal elf Stunden
    Drei Arbeitsproben aus den folgenden Aufgaben:a.    Herstellen eines Gipsmodells für Prothesen, Orthesen oder Sitz- und Lagerungsschalen
    b.    Maßnehmen für Kompressionsstrümpfe, Bandagen oder Leibbinden
    c.    Beseitigen von Passform- oder Aufbaufehlern an Prothesen oder Orthesen
    d.    Justieren einer Beinprothese
    e.    Versorgung eines Patienten mit einem Rollstuhl oder einem anderen Rehabilitationsmittel
    f.    Erarbeitung einer korrigierenden oder bettenden Versorgung eines insuffizienten oder fehlgebildeten Fußes und eine Arbeitsprobe aus den folgenden Aufgaben:
    a.    Anfertigung und Anprobe einer Bandage, insbesondere bei Adipositas oder schwerem Bauchwandbruch oder
    b.    Anfertigung und Anprobe einer Lumbosakralorthese oder -ban­dage

Der Prüfungsausschuss achtet bei der Vorlage der Arbeitsproben vor allem auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die die Prüflinge mit der Meisterprüfungsarbeit nur unzureichend nachweisen konnten.

Meisterprüfung Teil II

Im Mittelpunkt des zweiten Teils der Meisterprüfung stehen die fachtheoretischen Kennnisse in den Bereichen:
a.    technische Mathematik
b.    technisches Zeichnen
c.    Fachtechnologie
d.    Werkstoffkunde
e.    Kalkulation

Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten:
a.    schriftlich (max. zwölf Stunden)
b.    mündlich (max. 30 Minuten)

Vom Orthopädie-Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher-Meister

Von Auftragsabwicklung bis Versorgungsvorschlag
Der erste Teil der Meisterprüfung besteht aus einer Meisterprüfungsarbeit mit einem Fachgespräch und einer Situationsaufgabe.

1.1)    Anfertigung einer Meisterprüfungsarbeit in Form von Planung, Konstruktion, Anfertigung sowie Anpassung eines Paars orthopädischer Schuhe mit Bettungs- und Korrekturelementen auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und im Kundenauftrag innerhalb von maximal fünf Tagen. Fertigung und Anpassung sind zu dokumentieren.
 Zu berücksichtigen sind:
a.    Biomechanik
b.    Lotaufbau
c.    Bodentechnik

  Die Planungsarbeit umfasst:
a.    Versorgungsvorschlag
b.    Konstruktionszeichnungen
c.    Kalkulation

1.2)    Fachgespräch von max. 30 Minuten nach Durchführung der Meisterprüfungsarbeit mit dem Inhalt:
a.    Aufzeigen der fachlichen Zusammenhänge des Projektes
b.    Begründung des Ablaufs des Meisterprüfungsprojektes
c.    Darstellung der mit dem Projekt verbundenen berufsbezogenen Probleme und Lösungen

2.    Die auftragsorientierte Situationsaufgabe besteht aus zwei Aufgaben, die innerhalb von maximal acht Stunden realisiert werden sollen:

2.1)    Durchführung einer fußpflegerischen Maßnahme

2.2)    Durchführung einer der drei folgenden Aufgaben:
a.    Planung, Konstruktion und Anfertigung einer Unterschenkel- und Fußorthese
b.    Anfertigung eines Paars Sondereinlagen nach Gipsabdruck
c.    Anfertigung eines Vorfußersatzes

Meisterprüfung Teil II

Im zweiten Teil der Meisterprüfung weist der Prüfling in vier Handlungsfeldern seine Handlungskompetenz nach, indem er berufsbezogene Probleme analysiert, Lösungswege erarbeitet und dokumentiert. Die Prüfungen erfolgen in jedem Handlungsfeld schriftlich innerhalb von maximal drei Stunden.

a.    Orthopädie-Schuhtechnik
Bearbeitung einer orthopädieschuhtechnischen Aufgabe unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte
b.    Orthopädieschuhtechnische ­Versorgung
Umsetzung und Anwendung medizin­technischer Grundlagen bei der orthopädieschuhtechnischen Versorgung
c.    Auftragsabwicklung
Erfolgs-, kunden- und qualitäts­orientierte Planung, Kontrolle und Abschluss eines Auftragsabwicklungsprozesses unter Anwendung branchenüblicher Software
d.    Betriebsführung und Betriebsorganisation
Durchführung einer Aufgabe im Bereich der Betriebsführung und -organisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften und unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen

Von Wettbewerbsfähigkeit bis ­Arbeitspädagogik Meisterprüfung Teil III und Teil IV

Die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung sieht für die Prüflinge in Teil III (Betriebswirtschaft und Recht) der Meisterprüfung die schriftliche Bearbeitung komplexer fallbezogener Aufgaben in den drei Feldern vor: a) Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, b) Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten sowie c) Unternehmensführungsstrategien entwickeln. Für jedes der drei Aufgabenfelder erhält der Prüfling zwei Stunden Zeit.

Geht es bei Teil III um den Nachweis betriebswirtschaftlicher Kenntnisse aus Sicht eines Betriebsinhabers oder einer Führungskraft, muss der Prüfling im Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) schriftlich in drei Stunden und mündlich in 30 Minuten zeigen, dass er in der Lage ist, selbstständig die ordnungsgemäße Ausbildung von Lehrlingen zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Hierzu gehört, dass die Prüflinge Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage der geltenden betrieblichen, berufsbezogenen und rechtlichen Bestimmungen prüfen, den Bewerber einstellen, die Ausbildung entsprechend planen, aber auch das selbstständige Lernen der Auszubildenden fördern, sodass diese ihre Lehre erfolgreich abschließen können.

Auf Antrag der Prüflinge kann sich der Meisterprüfungsausschuss für die Befreiung des Antragstellers von einzelnen Prüfungsteilen entscheiden, wenn der Kandidat bereits eine vergleichbare Prüfung abgelegt hat. Dies gilt zum Beispiel für die von vielen Institutionen angebotenen Kurse Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung und Ausbildung der Ausbilder (AdA), die auf Antrag als bestandene Prüfung Teil III bzw. IV anerkannt werden können. Ebenso muss beispielsweise ein Orthopädie-Schuhmachermeister, der als Meister ja bereits Teil III und IV abgelegt hat, diese beiden Teilprüfungen nicht wiederholen, falls er auch einen Meistertitel auf dem Gebiet der Ortho­pädie-Technik anstrebt.

Große Spannbreite bei Meistervorbereitungen

Für die Anmeldung zur Meisterprüfung ist der Besuch von Meisterlehrgängen keine Voraussetzung. Prüflinge können sich im Selbststudium auf die vier Meisterprüfungsteile vorbereiten oder Kurse an Meisterschulen oder Handwerkskammern buchen. Die Bandbreite der zur Verfügung stehenden Weiterbildungsvarianten ist groß. So findet der Unterricht an einigen Schulen im Vollzeitmodus von Montag bis Freitag statt, während andere den Unterricht auf die Abend- und Wochenendzeiten verteilen.

ZDH
Grafik: ZDH
Seit 2007 haben jährlich durchschnittlich knapp 100 Kandidaten ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen. Der Anteil der Orthopädietechniker-Meisterinnen schwankte in den vergangenen elf Jahren zwischen 15 und 25 Prozent der Absolventen pro Jahr. Berichtszeitraum 2007 bis 2017

Einige Schulen bieten lediglich Lehrgänge zu den fachspezifischen Teilen I und II an und verweisen für Teil III und Teil IV auf die jeweils zuständige Handwerkskammer. An anderen Institutionen können die Kandidaten sich auf alle vier Prüfungsteile vorbereiten. Auch die Anzahl der Unterrichtstunden pro Modul und damit die Dauer der Weiterbildungslehrgänge unterscheidet sich stark. Ebenso vielfältig gestalten sich die Kosten für die Lehrgänge, die Prüfungsgebühren oder die Materialien und Lernmittel.

Grafik: ZDH
In den vergangenen elf Jahren bestanden durchschnittlich 85 Kandidaten die Prüfung zum Orthopädieschuhmacher-Meister. Der Anteil der Meisterinnen schwankte im selben Zeitraum zwischen 10 und 25 Prozent der Absolventen pro Jahr. Berichtszeitraum 2007 bis 2017

Vielfältige finanzielle ­Unterstützungsvarianten

Angehenden Meistern ihres Fachs stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Zuschüsse, Darlehen oder Stipendien für die Meisterlehrgänge oder Prüfungsgebühren zu beantragen.

Bundesweite Förderprogramme Aufstiegs-BAföG

Das bekannteste Förderprogramm wird oftmals als „Meister-BAföG“ bezeichnet, heißt aber seit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 1.8.2016 „Aufstiegs-BAföG“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert auf der Website aufstiegs-bafoeg.de ausführlich über die Förderung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren, Materialkosten sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt durch Bund und Länder.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Meisterschüler einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bis zu einer maximalen Beitragshöhe von 15000 Euro. Der Beitrag gliedert sich in zwei Teile: einen Zuschuss von 40 Prozent des Gesamtbetrages, der nicht zurückgezahlt werden muss, und eine Fördersumme über 60 Prozent der Gesamtkosten, die über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgedeckt werden kann. Gleiches gilt für die Materialkosten des Meisterprüfungsprojektes. Für die Hälfte der tatsächlich anfallenden Materialkosten können die angehenden Meister eine Förderung beantragen.

Die Höchstgrenze des Förderbetrags liegt hier bei 2000 Euro. Auch in diesem Fall werden 40 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt. Für 60 Prozent der Fördersumme kann ein zinsgünstiges Bankdarlehen bei der KfW beantragt werden. Wichtig: Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss bei der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslandes gestellt werden.

Prämien- oder Spargutschein

Mit der zum 1. Juli 2017 überarbeiteten „Bildungsprämie“ bietet das BMBF ein weiteres Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung an. Bei den rund 530 Beratungsstellen bundesweit können sich die angehenden Meister über die individuellen Fördermöglichkeiten durch den Prämien- oder Spargutschein beraten lassen.

Für alle Bewerber gilt, dass sie nur einen Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhalten können, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein müssen und ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen 20000 Euro – oder bei gemeinschaftlich veranlagten Paaren 40000 Euro – nicht übersteigen darf.

Weiterbildungsstipendium

Ebenfalls vom BMBF aufgelegt, richtet sich das Förderprogramm „Weiterbildungsstipendium“ an junge Menschen, die ihre bisherige Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Als besonders erfolgreich gelten Bewerber, die ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben, bei einem beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen sind oder deren Arbeitgeber oder Berufsschule ihre besonderen Qualifikationen nachweisen.

Im Auftrag des Ministeriums verwaltet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Budget des Programms, das pro Stipendiaten einen Gesamtförderbetrag von maximal 7200 Euro vorsieht. Stipendiaten müssen zehn Prozent des jeweils genehmigten Förderbetrages selber tragen. Absolventen einer Ausbildung zum Orthopädie-Techniker oder Orthopädie-Schuhmacher bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

Bildungsurlaub

Mit Ausnahme der Freistaaten Sachsen und Bayern haben die Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – also auf Weiterbildung während der Arbeitszeit – verankert. 14 Bundesländergesetzgebungen stehen für 14 unterschiedliche Regelungen, je nach Standort des Arbeitsplatzes vom Bewerber. Einen Überblick über die verschiedenen Gesetze und förderungsfähigen Fortbildungen gibt die Website Bildungsurlaub.de.

Bildungs- oder Weiterbildungscheck

Wer auf der Suche nach Fördermöglichkeiten für Meisterlehrgänge ist, sollte sich ebenfalls bei der jeweils zuständigen Landesregierung nach den Programmen Bildungs-, Weiterbildungscheck oder Weiterbildungsbonus erkundigen. Aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert, verfügen einige Bundesländer über eines dieser Programme, deren Konditionen wie Voraussetzungen und Förderhöhe aber sehr unterschiedlich sind. Drei Beispiele: Unter dem Motto „Weiterkommen durch Weiterbildung“ unterstützt beispielsweise die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit dem „Bildungscheck NRW“ unter anderem Meisteranwärter, die in dem Bundesland wohnen oder arbeiten.

Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 Prozent bezuschusst, wobei die maximale Förderhöhe bei 500 Euro liegt. Weiterführende Informationen erhalten Interessierte bei den Weiterbildungsberatungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Freistaat Sachsen kann mit dem „Weiterbildungsscheck betrieblich (WBSb)“ eine Meisterausbildung für Beschäftigte eines Unternehmens grundsätzlich gefördert werden. Der Arbeitgeber beantragt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine Förderung für eine Weiterbildung seines Arbeitnehmers und zahlt die Weiterbildungskosten, zu denen er dann bis zu 70 Prozent Zuschuss durch den WBSb erhält.

Eine Kombination der Weiterbildungsschecks mit anderen Förderungen für denselben Zweck bzw. dieselbe Weiterbildung ist nicht möglich. In Hamburg gibt es unter dem Begriff „Weiterbildungsbonus“ verschiedene Fördermodelle, die ebenfalls aus den Mitteln des ESF finanziert werden. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder diese beenden wollen, können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für den Meisterlehrgang beantragen.

Unterstützung für BUFA-Meisterschüler

Speziell an Schüler der BUFA richten sich die Angebote der Studienstiftung Orthopädie- und Rehatechnik sowie der Familienstiftung Thomas und Erika Münch. Über die Studienstiftung Orthopädie- und Rehatechnik können BUFA-Meisterschüler Darlehen bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro beantragen. Das Darlehen wird unabhängig von weiteren Bildungsdarlehen bewilligt und muss im Anschluss an die Ausbildung in Raten zurückgezahlt werden.

Die Münch-Stiftung ist eine Stiftung der Familie Thomas und Erika Münch. Die Stiftung gewährt Darlehen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Orthopädie-Technik sowie von Studierenden an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik. Detaillierte Informationen zu beiden Stiftungsdarlehensprogrammen erhalten BUFA-Meisterschüler über die BUFA.

Adressen Meisterausbildung

Ausbildungsangebote

Vom Orthopädietechnik-Mechaniker zum Orthopädietechniker-Meister

(Stand: Oktober 2018)

Dortmund
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (BUFA)

Kurs: Teil I + II (BUFA Intensiv)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: ca. 1.500
Dauer: zehn Monate
Lehrgangsgebühren: 14.940 Euro
Prüfungsgebühren: 655 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine

Kurs: Teil II (BUFA kompakt)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: ca. 700
Dauer: vier Monate
Lehrgangsgebühren: 5.620 Euro
Prüfungsgebühren: 255 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine

Kurs: Teil III + IV (in Zusammenarbeit mit der HWK Dortmund)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 340
Dauer: zwei Monate
Lehrgangsgebühren: 1.570 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Prüfungsgebühren: 510 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 50 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)

Kontakt
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (BUFA)
Schliepstraße 6 – 8
44135 Dortmund
Katrin Seuster
Tel.: 0231/559-1510
Fax: 0231/559-1333
E-Mail: k.seuster@ot-bufa.de
Internet: www.ot-bufa.de

Kurs: Teil I + II (BUFA-Module)
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 80 je Modul
Dauer: 14 Tage je Modul
Lehrgangsgebühren: 1.615 Euro
Prüfungsgebühren: 655 Euro (Gebührenordnung der HWK Dortmund)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine

Kontakt
Marion Kirmse
Tel.: 0231/559-1210
Fax: 0231/559-1444
E-Mail: m.kirmse@ot-bufa.de
Internet: www.ot-bufa.de

Die Vorbereitungslehrgänge schließen die Inhalte des Meisterberufsbildes und der höheren Fachprüfung des Schweizerischen Berufsbildes ein. Der erfolgreiche Abschluss des BUFA-Meisterlehrgangs ist in Verbindung mit der bestandenen Meisterprüfung als Kategorie 1 der ISPO (Internationale Gesellschaft für Prothetik und Orthetik) anerkannt.

Düsseldorf
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 80 Stunden für Teil I + 520 Stunden für Teil II
Dauer: 21 Monate
Lehrgangsgebühren: 5.950 Euro
Prüfungsgebühren: 850 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 1.500 Euro

Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 290
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.550 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 78,70 Euro

Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 115
Dauer: zwei bis vier Wochen bei Vollzeit/vier bis sechs Monate bei Teilzeit/vier Monate bei Onlinekurs
Lehrgangsgebühren: 560 Euro
Prüfungsgebühren: 155 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 24 Euro

Kurs: Kombination Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Dauer: drei Monate bei Vollzeit/ca. ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 2.110 Euro
Prüfungsgebühren: 330 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 91,70 Euro

Kontakt
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/879-5423 (-424)
Fax: 0211/879-5422
E-Mail: infocenter@hwk-duesseldorf.de
Internet: www.hwk-duesseldorf.de

Hamburg
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg

Kurs: Teil II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 320
Dauer: 15 Monate
Lehrgangsgebühren: 3.100 Euro
Prüfungsgebühren: 335 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.

Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/Wochenendkurs
Unterrichtsstunden: 240
Dauer: sieben Wochen/sechs Monate/fünf Monate
Lehrgangsgebühren: 1.440 Euro
Prüfungsgebühren: 295 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.

Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/Wochenendkurs
Unterrichtsstunden: 104
Dauer: drei Wochen/acht Wochen/acht Wochen
Lehrgangsgebühren: 730 Euro
Prüfungsgebühren: 195 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.

Kontakt
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040/359-05777
Fax: 040/359-05700
E-Mai: weiterbildung@elbcampus.de
Internet: www.elbcampus.de

Heidelberg
Carl-Bosch-Schule

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 480 + 720
Dauer: ein Jahr
Lehrgangsgebühren: 967 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro + 250 Euro pauschalisierter Auslagenersatz (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 1.300 Euro

Kurs: Teil III
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 240
Dauer: Teil III und IV – ca. drei Monate
Lehrgangsgebühren: 165 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.

Kurs: Teil IV
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 120
Dauer: Teil III und IV – ca. drei Monate
Lehrgangsgebühren: 95 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: k. A.

Kontakt
Carl-Bosch-Schule
Maria-Probst-Straße 8
69123 Heidelberg
Tel.: 06221/528-68500
Fax: 06221/223-40
E-Mail: sek@cbs-heidelberg.de
Internet: www.cbs-heidelberg.de

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 935
Dauer: sieben Monate
Lehrgangsgebühren: 9.850 Euro
Prüfungsgebühren: 2.333 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 300 Euro
Lehrgangsort: Handwerkskammer Landshut, Am Lurzenhof 10b, 84036 Landshut

Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 264
Dauer: siebeneinhalb Wochen oder zwei Monate/14 Wochen oder dreieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 1.260 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden
Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 96
Dauer: zweieinhalb Wochen/sieben Wochen
Lehrgangsgebühren: 520 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden

Kontakt
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Georg Stuber
Tel.: 0941/796-5140
Fax: 0941/796-5222
E-Mail: georg.stuber@hwkno.de
Internet: www.hwkno.de

München
Städtische Meisterschule für Orthopädie-Technik

Kurs: Teil I + II + III + IV
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.560
Dauer: zehn Monate (bayerisches Schuljahr)
Lehrgangsgebühren: gebührenfrei
Prüfungsgebühren: 1.652 Euro (Gebührenordnung der HWK München)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 1.850 Euro
Absolventen erhalten zusätzlich die CAT 1 Graduation der ISPO.

Kontakt
Städtische Meisterschule für Orthopädie-Technik
Liebherrstraße 13
80538 München
Tel.: 089/233-43600
Fax: 089/233-43688
E-Mail: sekretariat@msot.musin.de
Internet: www.msot.musin.de

Schwetzingen
Fortbildungsseminar für Orthopädietechnik e. V.

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 530
Dauer: 18 Monate
Lehrgangsgebühren: 4.800 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro + 250 Euro pauschalisierter Auslagenersatz (Gebührenordnung der HWK Mannheim)
Kosten Lehr- und Lernmittel: in Kursgebühr enthalten

Kontakt
Fortbildungsseminar für Orthopädietechnik e. V.
Holzbauerstraße 23
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202/168-61
Fax: 06202/409-5344
E-Mail: info@fso-meisterschule.de
Internet: www.fso-meisterschule.de

Stuttgart
Kerschensteinerschule

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 600
Dauer: 18 Monate
Lehrgangsgebühren: 4.200 Euro
Prüfungsgebühren: 575 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel sowie Räume: 250 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)

Kontakt
Kerschensteinerschule
Steiermärkerstraße 76
70469 Stuttgart
Tel.: 0711/216-33409
Fax: 0711/216-33401
E-Mail: rolf.gelpke@kerschensteinerschule.de
Internet: www.kerschensteinerschule.de

Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart

Kurs: Teil III
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 240
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/sechs Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.389 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 92,20 Euro

Kurs: Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III) Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 280
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/sechs Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.988 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro (Gebührenordnung HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 18,90 Euro

Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 120
Dauer: zwei Wochen bei Vollzeit/zwei Monate bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 749 Euro
Prüfungsgebühren: 150 Euro (Gebührenordnung der HWK Stuttgart)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 46,70 Euro

Kontakt
Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart
Holderäckerstraße 37
70499 Stuttgart
Tel.: 0711/165-7600
Fax: 0711/165-7670
E-Mail: weiterbildung@hwk-stuttgart.de
Internet: www.bia-stuttgart.de

Vom Orthopädie-Schuhmacher zum Orthopädieschuhmacher-Meister

(Stand: Oktober 2018)

Düsseldorf
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Teilzeit
Unterrichtsstunden: 300 für Teil I + 700 Stunden für Teil II
Dauer: ca. 24 Monate
Lehrgangsgebühren: 5.630 Euro
Prüfungsgebühren: 910 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 2.000 Euro

Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 290
Dauer: zwei Monate bei Vollzeit/ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 1.550 Euro
Prüfungsgebühren: 230 Euro (HWK Düsseldorf)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 78,70 Euro

Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit/online
Unterrichtsstunden: 115
Dauer: zwei bis vier Wochen bei Vollzeit/vier bis sechs Monate bei Teilzeit/vier Monate bei Onlinekurs
Lehrgangsgebühren: 560 Euro
Prüfungsgebühren: 155 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 24 Euro

Kurs: Kombination Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO und Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Dauer: drei Monate bei Vollzeit/ca. ein Jahr bei Teilzeit
Lehrgangsgebühren: 2.110 Euro
Prüfungsgebühren: 330 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: 91,70 Euro

Kontakt
Bildungszentrum der Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/879-5423 (-424)
Fax: 0211/879-5422
E-Mail: infocenter@hwk-duesseldorf.de
Internet: www.hwk-duesseldorf.de

Großschirma
Meisterschule Orthopädie-Schuhtechnik Siebenlehn

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.203
Dauer: siebeneinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 11.890 Euro
Prüfungsgebühren: ca. 800 Euro (Gebührenordnung HWK Dresden)
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine

Kurs: Teil III + IV (in Zusammenarbeit mit der HWK Dresden)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 387
Dauer: zweieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 995 Euro
Prüfungsgebühren: ca. 300 Euro (Gebührenordnung HWK Dresden)
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 150 Euro für Fachliteratur

Kontakt
Meisterschule Orthopädie-Schuhtechnik Siebenlehn
Liebichstraße 4
09603 Großschirma
Tel.: 035242/417-0
Fax: 035242/417-20
E-Mail: info@meisterschule-siebenlehn.de
Internet: www.meisterschule-siebenlehn.de

Hannover
Bundesfachschule für Orthopädieschuhtechnik
Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: k. A.
Dauer: sieben Monate
Lehrgangsgebühren: 11.980 Euro
Prüfungsgebühren: Teil I: 550 Euro plus ca. 310 Euro für Auslagen, Teil II: ab 300 Euro plus Nebenkosten (Gebührenordnung der HWK Hannover)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 2.720 Euro

Kontakt
Bundesfachschule für Orthopädieschuhtechnik
Ricklinger Stadtweg 90- 92
30459 Hannover
Tel.: 0511/421-052
Fax: 0511/421-053
E-Mail: hallo@bfo-hannover.de
Internet: bfo-hannover.de

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.180
Dauer: acht Monate
Lehrgangsgebühren: 12.990 Euro
Prüfungsgebühren: 2.600 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: ca. 300 Euro
Lehrgangsort: Handwerkskammer Landshut, Am Lurzenhof 10b, 84036 Landshut

Kurs: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufm. Betriebsführung nach der HwO (entspricht Teil III)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 264
Dauer: siebeneinhalb Wochen oder zwei Monate/14 Wochen oder dreieinhalb Monate
Lehrgangsgebühren: 1.260 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden

Kurs: Ausbildung der Ausbilder (AdA) (entspricht Teil IV)
Unterrichtszeitraum: Vollzeit/Teilzeit
Unterrichtsstunden: 96
Dauer:  zweieinhalb Wochen/sieben Wochen
Lehrgangsgebühren: 520 Euro
Prüfungsgebühren: 170 Euro
Kosten Lehr- und Lernmittel: keine
Lehrgangsorte: Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden

Kontakt
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Georg Stuber
Tel.: 0941/796-5140
Fax: 0941/796-5222
E-Mail: georg.stuber@hwkno.de
Internet: www.hwkno.de

Langen
Bildungszentrum Orthopädie-Schuhtechnik-Südwest (BOSS)

Kurs: Teil I + II
Unterrichtszeitraum: Vollzeit
Unterrichtsstunden: 1.180
Dauer: sechs Monate
Lehrgangsgebühren: pauschal 14.850 Euro
Prüfungsgebühren: 2.924 Euro (im Pauschalbetrag enthalten)
Kosten Lehr- und Lernmittel: 1.700 Euro (im Pauschalbetrag enthalten)

Kontakt
Bildungszentrum Orthopädie-Schuhtechnik Südwest (BOSS)
Paul-Ehrlich-Straße 1b
63225 Langen
Tel.: 06103/901-70
Fax 06103/901-727
E-Mail: info@boss-langen.de
Internet: orthopaedieschuhtechnik.de

Ausbildungsförderung

Bundesweite Institutionen mit Zuschuss,- Darlehens-, Förder- oder Stipendienprogrammen

Aufstiegs-BAföG + Bildungsgutschein
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat Berufliche Weiterbildung; Bundesinstitut für Berufsbildung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Tel.: 0800/622-3634 Info-Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Fax: 0228/995-783601
E-Mail: information@bmbf.bund.de
Internet: www.aufstiegs-bafoeg.de

Prämien- oder Spargutschein
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Referat 316 „Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF“
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Tel.: 0800/262-3000 Info-Hotline Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
E-Mail: bildungspraemie@bibb.de
Internet: www.bildungspraemie.info und www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php

Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Kontakt und Information:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228/629-310
Fax: 0228/629-3111
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Internet: www.sbb-stipendien.de

Bildungsurlaub Eul-Gombert & Gombert GmbH
In der Mühlenwiese 11A
51465 Bergisch Gladbach
Geschäftsführer: Anne Gombert & Bernhard Eul-Gombert
Tel.: 02202/940-900
Fax: 02202/940-999
E-Mail: eg@egcom.de
Internet: www.bildungsurlaub.de

Stiftungsdarlehen für BUFA-Meisterschüler BUFA
Ansprechpartnerin: Katrin Seuster
Schliepstraße 6 – 8
44135 Dortmund
Tel.: 0231/559-1510
Fax: 0231/559-1333
E-Mail: k.seuster@ot-bufa.de
Internet: www.ot-bufa.de

Berufsverbände

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT)
Reinoldistraße 7–9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/557-0500
Fax: 0231/557-05040
E-Mail: info@biv-ot.org
Internet: www.biv-ot.org

Zentralverband Orthopädie-Schuhtechnik (ZVOS)
Ricklinger Stadtweg 92
30459 Hannover
Tel.: 0511/543-98080
Fax: 0511/543-98070
E-Mail: info@zvos.de
Internet: www.zvos.de

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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