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13. Juli 2021
Redaktion

E-Rezept: BSI bestätigt Sicherheit der gematik-App

Mit der Bestätigung der Informationssicherheit der E-Rezept-App hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Freigabe für das E-Rezept erteilt. Damit kann die zuständige gematik die E-Rezept-App in den App-Stores zur Verfügung stellen. Geplant ist zunächst eine regionale Testphase, bevor das E-Rezept im 4. Quartal 2021 bundesweit eingeführt werden soll.

Foto: Tanusha/fotolia

Das BSI ist mit der Bestätigung des externen Sicherheitsgutachtens für das Frontend des Versicherten E-Rezepts gemäß § 360 Abs. 10 SGB V seiner Kontroll- und Aufsichtsfunktion nachgekommen. BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärt: „Das E-Rezept ist ein echter Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es wird vielen Patientinnen und Patienten das Leben erleichtern und ihnen viele beschwerliche Wege ersparen. Informationssicherheit ist ein wesentlicher Vertrauensfaktor für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere, wenn sensible medizinische Daten verarbeitet werden. Das BSI hat die gematik von Anfang an bei der Gestaltung sicherer elektronischer Prozesse für das E-Rezept unterstützt. So tragen wir zu einer sicheren Digitalisierung bei.“

Das E-Rezept kann mit der App elektronisch zur Verfügung gestellt und bei einer vom Versicherten gewählten Apotheke eingelöst werden. Neben der Verwaltung der Rezepte über die App ist unter anderem auch die Verschiebung der Rezepte in die elektronische Patientenakte möglich. Voraussetzungen für den Einsatz des E-Rezepts sind eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte, die der Versicherte bei seiner Krankenkasse beantragen kann, ein NFC-fähiges Smartphone (ab IOS 14, Android 6) und die Freischaltung der Krankenkasse für das Verfahren. Auch die verordnende Praxis muss entsprechende technische Voraussetzungen erfüllen.

Neben einer elektronischen Transaktion kann ein Rezept künftig auch mit einem durch die Ärzte ausgedruckten QR-Code in einer Apotheke eingelöst werden. Das derzeitige Rezeptformular wird künftig nur noch im Stör- oder Notfall gültig sein.

Zunächst startet das E-Rezept mit einer Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Die bundesweite Einführung soll sich im 4. Quartal anschließen. Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept für Ärzte und Apotheken verpflichtend.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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