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3. März 2021
Redaktion

Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. fordert finanziellen Ausgleich für pandemiebedingte Kostensteigerungen

Die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (f.m.p.) hat sich in einem Schreiben vom 1. März 2021 an den GKV-Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt. Darin machen die Mitgliedsverbände auf die pandemiebedingten Kostensteigerungen für Hilfsmittelleistungserbringer aufmerksam. Sie fordern den GKV-Spitzenverband dazu auf, die notwendigen Regelungen für die Erstattung der pandemiebedingten Kosten zu treffen. Das BMG solle den GKV-Spitzenverband wenn nötig damit beauftragen, entsprechende Verhandlungen mit den Leistungserbringerverbänden aufzunehmen.

Foto: bluedesign/Adobe Stock

Zu berücksichtigen seien die drei Kostenpunkte Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Frachtkostensteigerungen samt drohender Lieferengpässe sowie Schnelltests und Wartezeiten bei der Versorgung in Einrichtungen. 

1. Persönliche Schutzausrüstung 
Die f.m.p. macht darauf aufmerksam, dass die Hilfsmittelleistungserbringer und ihre Verbände seit Mai 2020 dafür kämpfen, zumindest einen teilweisen Ausgleich für die bei Versorgungen unabdingbar notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu erhalten. Für die Leistungserbringer würden für jeden Personenkontakt bei Hilfsmittelversorgungen Kosten zwischen 7,50 Euro und 8,70 Euro anfallen, so die Fachvereinigung.

“Seit dem 01.01.2021 (GPVG) enthält der § 127 Abs. 1 SGB V mit dem 2. Satz einen Passus, der den Leistungserbringern das Recht auf Verhandlungen zum Ausgleich der PSA-Kosten einräumt. Bisher – nach immerhin fast acht Wochen – haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassen aber nicht zu Verhandlungen bereit erklärt”, kritisiert die f.m.p. in dem Schreiben. 

2. Frachtkosten
Sowohl innereuropäisch als auch bei Containerfrachten aus Asien seien die Frachtkosten massiv gestiegen – in rund einem Jahr hätten sich die Containerpreise mehr als verzehnfacht –  auf inzwischen fünfstellige Beträge. Da Frachtraum inzwischen quasi “ersteigert” werden müsse und Hilfsmittelhersteller dabei leicht von internationalen Wirtschaftsakteuren überboten werden können, seien die Lieferzeiten deutlich gestiegen. “Die geschilderte Frachtraumknappheit und die daraus resultierenden massiven Frachtkostensteigerungen geben die Hersteller verständlicherweise an die Leistungserbringer weiter”, erklärt die f.m.p., und dies geschehe auf höchst unterschiedlicher Berechnungsgrundlage.

“Wie man es dreht und wendet, ob Nettoaufschläge von 4,00 Euro bis über 300,00 Euro je Artikel oder prozentuale Aufschläge zwischen 1,25% bis 5% über das Sortiment: Die Leistungserbringer haben keine Möglichkeit, diese Kostensteigerungen weiterzugeben, da sie über Vertragspreise nach § 127 Abs. 1 SGB V gegenüber den Kassen gebunden sind”, betont die Fachvereinigung Medizin Produkte. 

3. Schnelltests und Wartezeiten bei Versorgungen in Einrichtungen
Kliniken, Heime und ähnliche Einrichtungen verlangen zum Schutz der ihnen anvertrauten alten und pflegebedürftigen Menschen inzwischen Corona-Schnelltests von den Personen, die ihre Einrichtungen betreten wollen. “Das ist aus der Sicht der Einrichtungsleitungen verständlich und im Sinne des Patientenschutzes natürlich richtig. Unverständlich und nicht hinnehmbar ist dagegen der Umgang mit den Schnelltests”, so die f.m.p.. Beinahe ausnahmslos würden die Einrichtungen nur diejenigen Tests akzeptieren, die in ihrer eigenen Einrichtung durchgeführt werden, auch wenn am selben Tag woanders bereits ein Schnelltest durchgeführt worden sei. Auch sei nicht geregelt, ob die Einrichtung den Test zur Verfügung stellt oder der Hilfsmittelversorger den Test selbst stellen muss.

“Einmal abgesehen davon, dass dies eine sinnlose Verschwendung von sowieso nicht ausreichend vorhandenen Schnelltests ist: Es entstehen dabei erhebliche Kosten für die Hilfsmittelversorger. Ein Schnelltest schlägt mit rund 10,00 Euro zu Buche. Dazu kommt die Wartezeit von mindestens 30 Minuten, bis der Test durchgeführt und ordentlich ausgewertet ist. Nimmt man z.B. den vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatz einer großen vdek-Kasse mit 50,00 Euro als Berechnungsgrundlage, fallen für die Kosten der Wartezeit mindestens weitere 25,00 Euro an”, rechnet die f.m.p. vor. “Es kann hier nur gehofft werden, dass bald kostenfreie Schnelltests in Verkehr gebracht werden und die Einrichtungen künftig nicht für jeden ,Eintritt’ einen eigenen Schnelltest verlangen”, betont die Fachvereinigung. 

Forderungen an GKV-Spitzenverband und BMG
Bei Versorgungen in Einrichtungen kommt die f.m.p. in ihren Berechnungen auf durchschnittlich 41 Euro pandemiebedingte Mehrkosten (7,50 Euro PSA, 8,50 Euro Frachtkostenzuschlag, 25 Euro Test samt Wartezeiten), bei Versorgungen in Betrieben oder in der häuslichen Umgebung des Versicherten auf durchschnittlich 16 Euro (PSA und Frachtkostenzuschlag). “Angesichts dieser massiven Kostenbelastung auf Seiten der Hilfsmittelversorger dürfte jedem klar sein, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss”, so die f.m.p..

Die Fachvereinigung Medizin Produkte fordert in ihrem Schreiben, dass der GKV-Spitzenverband im Rahmen der “Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2″ auch die notwendigen Regelungen für die pandemiebedingten Kosten trifft. “Es ist weder logisch noch hinnehmbar, dass der GKV-SV sich bei Genehmigungen oder anderen vertraglichen Regelungen ,ermächtigt’ fühlt, in die Vertragshoheit der Kassen einzugreifen, bei dem gesetzlich geforderten Ausgleich pandemiebedingter Kosten nach § 127 Abs. 1 SGB V aber nicht. Die Verantwortung der Kassen und ihres Spitzenverbandes gilt auch für die Bereiche, die Geld kosten”, so die f.m.p.. 

Da sich der GKV-Spitzenverband dazu bislang nicht “ermächtigt” gesehen habe, fordert die f.m.p. das Bundesministerium für Gesundheit dazu auf, den GVK-Spitzenverband zu ermächtigen und damit zu beauftragen, mit den Hilfsmittel-Leistungserbringern und ihren Verbänden Verhandlungen aufzunehmen und die Regelungen für die pandemiebedingt anfallenden Kosten zu treffen. “Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Verordnung aus dem BMG geschehen”, schlägt die f.m.p. vor.

Über die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (f.m.p.)
Die f.m.p. vertritt mit ihren Mitgliedsverbänden nach eigenen Angaben über 4.000 Betriebe/Betriebsstätten bundesweit. Unterzeichnet haben das Schreiben neben der f.m.p. die Egroh eG, Ortheg eG, Cura-San GmbH und Nowecor AG. 

 

 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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