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19. März 2021
Redaktion

G-BA verlängert Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2021 die Corona-Sonderregeln über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert.

Foto: peterschreiber.media/Adobe Stock

 

Die Geltungsdauer der wichtigsten für den Hilfsmittelbereich relevanten Corona-Sonderregeln: 

  • Arbeitsunfähigkeit: Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Dies gilt bis 30. Juni 2021.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert. Dies gilt bis 30. Juni 2021.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Das gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an den Versicherten übermittelt werden.Dies gilt bis 30. September 2021.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und der Patient damit einverstanden ist. Dies gilt bis 30. September 2021.
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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