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24. März 2021
Redaktion

GKV-Spitzenverband veröffentlicht 4. Fortschreibungsbericht und äußert sich zu sensomotorischen Einlagen

Der GKV-Spitzenverband hat seinen 4. Fortschreibungsbericht an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. In den letzten zwölf Monaten wurde die Fortschreibung von sieben Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) abgeschlossen, gibt der GKV-Spitzenverband bekannt. Elf weitere Produktgruppen werden gegenwärtig aktualisiert. Zu den fortgeschriebenen Produktgruppen gehört die PG 08 (Einlagen). Im Fortschreibungsbericht begründet der Verband auch, warum er die Aufnahme sensomotorischer Einlagen ins HMV abgelehnt hat.

Der Berichtszeitraum des Fortschreibungsberichts ist der 1. März 2020 bis 28. Februar 2021. In dieser Zeit wurden 3.942 Produkte neu in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, 1.127 wurden aktualisiert und 3.439 Produkte, die aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis genommen. 2020 erhielten GKV-Versicherte Hilfsmittel in Höhe von über 9 Milliarden Euro, teilt der GKV-Spitzenverband mit.

Als Beispiele für Innovationen im Hilfsmittelverzeichnis nennt er in der Pressemitteilung ein implantationsfreies Knochenleitungshörgerät, die Möglichkeiten, motorbetriebene CPM-Schulter- und Kniebewegungsschienen jetzt auch zuhause anwenden zu können und moderne Materialien und Technologien bei orthopädischen Einlagen.

„Bei orthopädischen Einlagen profitieren GKV-Versicherte davon, dass der 3D-Fußscan nun Stand der Technik ist und so die Datenerfassung der Fußanatomie exakter und schneller durchgeführt werden kann. Ebenso erhöht sich die Produktqualität von Einlagen, denn alternativ zu Leder können moderne vergleichbare Materialien wie Alcantara und Mikrofaser als Deck- und Bezugsschicht bei der Herstellung verwendet werden“, so der GKV-Spitzenverband in seiner Pressemitteilung.

Außerdem weist der GKV-Spitzenverband in seinem Fortschreibungsbericht darauf hin, dass der Indikationsrahmen z.B. bezogen auf das Krankheitsbild Morbus Köhler und den Ballen-Hohlfuß erweitert worden sei. Zudem seien die Dienstleistungsanforderungen dahingehend präzisiert worden, dass zur sachgerechten, persönlichen Abgabe der Einlagen durch den Leistungserbringer auch die individuelle Einpassung der Einlage in den vorhandenen Schuh und die Einweisung des Versicherten oder der Versicherten in den ordnungsgemäßen Gebrauch sowie die Pflege der Einlage gehört.

Gründe des GKV-Spitzenverbandes, sensomotorische Einlagen nicht ins HMV aufzunehmen
Einen längeren Abschnitt widmet der GKV-Spitzenverband dem Thema Sensomotorische Einlagen. Mehrere Verbände und Organisationen, darunter ZVOS, BIV-OT und Eurocom, hatten im Stellungnahmeverfahren gefordert, sensomotorische Einlagen ins Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Dazu schreibt der GKV-Spitzenverband in seinem Fortschreibungsbericht: 

„Die Forderung nach einer Berücksichtigung von sensomotorischen Einlagen im Hilfsmittelverzeichnis wurde seitens der genannten Organisationen mit Verweis auf die in der schriftlichen Stellungnahme eingereichten Studien und einer Dissertation zur medizinischen Wirksamkeit derartiger Produkte begründet. In diesem Zusammenhang verwiesen die Leistungserbringer auf ihre eigene individuelle Expertise in der Herstellung dieser Einlagen sowie auf die persönliche Erfahrung mit dieser Versorgungsform. Zudem wurde hervorgehoben, dass es sich nach ihrer Auffassung bei der Versorgung mit sensomotorischen Einlagen nicht um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135 Absatz 1 Satz 1 SGB V handele. Die sozialmedizinische Bewertung der vorgelegten Unterlagen zum medizinischen Nutzen sensomotorischer Einlagen durch den GKV-Spitzenverband unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkrassen (MDS) machte deutlich, dass auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen der Nachweis des medizinischen Nutzens nicht geführt werden konnte. Auch seitens der einschlägigen Fachgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOCC), wird die Auffassung vertreten, dass die aktuelle Studienlange keine hinreichende Evidenz für derartige Versorgungen bietet. So vertritt der Beratungsausschuss der DGOCC die Auffassung, dass derzeit Studien fehlen, die die Wirksamkeit derartiger Einlagen bei bestimmten Indikationen in wissenschaftlich fundierten/validen, methodologisch gut angelegten Arbeiten nachweisen. Vor diesem Hintergrund sieht der GKV-Spitzenverband keine hinreichende Evidenz, die es rechtfertigen würde, diese Form der Einlagenversorgung im Hilfsmittelverzeichnis eigens zu berücksichtigen.“

Der GKV-Spitzenverband bezieht sich hier allerdings nur auf einen einzigen, isolierten Satz in der umfangreichen und differenzierten Stellungnahme des Beratungsausschuss der DGOOC. Die Stellungnahme des Beratungsausschuss schlüsselt die Studienlage und Evidenz zu Sensomotorischen Einlagen sehr viel differenzierter auf, gibt Empfehlungen zu einzelnen Indikationen und schreibt:

„Dennoch fehlen derzeit Studien, die die Wirksamkeit derartiger Fußorthesen bei bestimmten Indikationen in sauberen methodologisch gut angelegten Arbeiten nachweisen. Es soll in einer weiteren Publikation des Beratungsausschusses demnächst ein Papier mit der Auswertung der Metaanalyse erstellt werden, das auch darauf hinweist, welche qualitativen Anforderungen an entsprechende Studien zu stellen sind, um die Evidenzlage zu verbessern. Trotz der noch geringen wissenschaftlichen Arbeiten ist der Ausschuss der Meinung, dass dieses Papier des Beratungsausschusses aufgrund der breiten Expertise der Experten und der begleitenden Literaturanalyse als eine Empfehlung niedriger Evidenz im Sinne einer konsentierten Expertenempfehlung zu gelten hat.“

Die Stellungnahme des Beratungsausschuss zu sensomotorisch wirkenden Fußorthesen von 2016  finden Sie hier.

Den 4. Fortschreibungsbericht des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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