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2. August 2023
Redaktion
Hilfsmittelversorgung

5. Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes erschienen

Rund 80 Prozent der Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind mehrkostenfrei. Bei etwa 20 Prozent zahlen Versicherte im Schnitt 142 Euro dazu. Das zeigt der fünfte Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2022. Die durchschnittlichen Mehrkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen – dies liegt deutlich unter den allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland (durchschnittlich 7,9 %).
Blick
Foto: Jürgen Fälchle/Adobe Stock

Für den fünften Mehrkostenbericht wurden rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten ausgewertet – es wurden fast 30 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen von rund 10 Milliarden Euro für das Jahr 2022 analysiert.

 

Mehrkosten bei jedem fünften Hilfsmittel

Versicherte haben bei insgesamt rund 6,3 Millionen (ca. 20 Prozent) aller Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten gezahlt. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 887 Millionen Euro (2021: 825 Mio. Euro). Die durchschnittliche Höhe je Versorgungsfall mit Mehrkosten lag bei 141,66 Euro.

Die Mehrkosten liegen für manche Hilfsmittel im niedrigen zweistelligen Bereich, während sie bei Hörhilfen, die nach wie vor auf Platz 1 stehen, mit gut 1.404 Euro vierstellig sind. Der Anteil der Mehrkostenfälle im Bereich der Hörhilfen ist allerdings von rund 52 Prozent im Jahr 2021 auf nunmehr rund 47 Prozent gesunken. Der GKV-Spitzenverband führt dies auf angehobene Qualitätsanforderungen an Hörhilfen im Hilfsmittelverzeichnis zurück und merkt kritisch an, dass ein solcher Effekt nicht in allen Hilfsmittelbereichen zu beobachten sei.

 

Große Unterschiede bei den Produktgruppen

Der Anteil der Versorgungsfälle mit Mehrkosten variiert je nach Produktgruppe, die Spanne liegt zwischen 0,1 und 57,4 Prozent. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass der Anteil der Mehrkostenfälle nur bei rund 12,4 Prozent liegen würde, würden die Daten der vier Produktgruppen mit dem höchsten Aufkommen nicht berücksichtigt. Die Produktgruppen Brustprothesen (57,44 %), Einlagen (54,45 %), Hörhilfen (46,71 %) und Sehhilfen (38,92 %) weisen wie in den Vorjahren den höchsten prozentualen Anteil der Mehrkostenfälle auf.

Bei folgenden Produktgruppen lag der Anteil der Mehrkosten an den Gesamtkosten der Versorgungen (GKV-Ausgaben zzgl. Mehrkosten) im zweistelligen Bereich:

  • Hörhilfen 33,65 %
  • Sehhilfen 29,85 %
  • Gehhilfen 23,50 %
  • Einlagen 14,46 %
  • Brustprothesen 11,73 %
  • Haarersatz 11,06 %

 

Mehrkosten bei Einlagen (PG 08)

Insgesamt gab die GKV im Jahr 2022 528.844.358,13 Euro für Einlagen aus (bei 4.492.780 Versorgungsfällen). Die durchschnittlichen Leistungsausgaben der GKV je Versorgung betrugen 117,71 Euro. Die durchschnittlichen Gesamtkosten je Versorgungsfall (GKV-Ausgaben zzgl. Mehrkosten) lagen bei 137,60 Euro.

Der Anteil der Mehrkostenfälle bei Einlagen lag bei 54,45 Prozent. Die Anzahl der Mehrkostenfälle betrug 2.446.271. Der durchschnittliche Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an der Gesamtversorgung machte 14,46 Prozent aus. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall lagen bei 36,53 Euro. Insgesamt wurden bei Einlagen 89.367.964,48 Euro Mehrkosten gezahlt.

Der GKV-Spitzenverband weist im Mehrkostenbericht darauf hin, dass im Einlagenbereich trotz der Anhebung der Festbeträge mit Wirkung zum 1. April 2020 und trotz der Fortschreibung der PG 08 zum 21.Dezember 2020 sowohl die GKV-Ausgaben als auch die Mehrkosten je Versorgungsfall kontinuierlich gestiegen sind. Hinsichtlich des Anteils der Mehrkostenfälle rangiere die Produktgruppe in den betrachteten Zeiträumen durchgängig an erster Stelle.

 

Schuhe (PG 31)

Anders als bei Einlagen sieht der GKV-Spitzenverband die Mehrkosten bei der PG 31 (Schuhe) nicht als auffällig an. Die Gesamtkosten je Versorgungsfall lagen bei 520,98 Euro, die Anzahl der Versorgungsfälle bei 676.369. Die Anzahl der Mehrkostenfälle betrug 14.599, damit lag ihr Anteil bei 2,16 Prozent. Der Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an der Gesamtversorgung machte 0,14 Prozent aus. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall lagen bei 34,95 Euro.

Insgesamt bewertet der GKV-Spitzenverband den Anteil der Mehrkostenfälle im Gesundheitshandwerk, abgesehen vom Teilbereich Schuhe, als auffällig hoch, insbesondere bei Einlagen, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Hörhilfen und Sehhilfen, wo mehr als ein Drittel der Versicherten Mehrkosten zahlen.

Der GKV-Spitzenverband mahnt erneut an, dass Leistungserbringende ihrer Pflicht nachkommen müssen, umfassend zu Mehrkosten aufzuklären. Es sei mehr Transparenz über die Gründe erforderlich, warum die Versicherten eine Mehrkostenversorgung gewählt haben. Wie im letzten Mehrkostenbericht fordert der GKV-Spitzenverband auch im aktuellen Bericht, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, auch qualitative Daten zu den Mehrkosten erheben zu können und „Versicherte noch wirksamer vor ungerechtfertigten Mehrkosten“ zu schützen. Dafür werde er sich bei der anstehenden Reform der Hilfsmittelversorgung stark machen.

Den fünften Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier (PDF).

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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